Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Battlefield 3: No-Origin-Crack hebelt EAs Onlineportal aus

Cracker haben eine alternative Exe-Datei für Battlefield 3 erstellt, mit der sich das rechtlich umstrittene Onlineportal Origin umgehen lässt. Sowohl die Kampagne als auch der Multiplayermodus funktionieren damit angeblich - noch.
/ Peter Steinlechner
200 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Battlefield 3 (Bild: Electronic Arts)
Battlefield 3 Bild: Electronic Arts

Ein Klick auf die Startdatei von Battlefield 3, und der Webbrowser mit weiteren Optionen erscheint - und nicht zuerst das Anmeldefenster von Origin. Das schafft ein Crack des Actionspiels von Electronic Arts, den eine - sonst vorwiegend auf das Umgehen von CD- und DVD-Kopierschutzsystemen spezialisierte - anonyme Gruppe namens Razor 1911 veröffentlicht hat. Das Programm macht gerade im Internet die Runde und bietet angeblich sowohl Zugriff auf den Multiplayermodus als auch auf die Kampagne des Actionspiels, das beim schwedischen Entwicklerstudio Dice entstanden und Ende Oktober 2011 in den Handel gekommen ist.

Battlefield 3 - Test des Multiplayermodus
Battlefield 3 - Test des Multiplayermodus (04:03)

Derzeit funktionieren allerdings weder gecrackte noch ungecrackte Versionen von Battlefield 3: EA hat die Server des Actionspiels zu Wartungsarbeiten bis voraussichtlich 12 Uhr heruntergefahren. Es ist zumindest denkbar, dass das Unternehmen dabei auch Abwehrmaßnahmen gegen gecrackte Versionen installiert.

Das Modifizieren der Programmdateien stellt einen klaren Verstoß gegen die Lizenzvereinbarung von Battlefield 3 dar. Wer den Crack also verwendet und dann auffliegt, muss mindestens mit einer dauerhaften Sperrung seines Origin-Nutzerkontos rechnen.

Das Onlineportal verärgert seit Tagen PC-Spieler. Grund ist der Endbenutzer-Lizenzvertrag (Eula). Der hatte in einer ersten Version dem Publisher Electronic Arts sehr weitgehende Rechte eingeräumt, was das Sammeln von persönlichen Daten des Spielers angeht - weit über das hinaus, was nach Ansicht von Datenschützern rechtlich zulässig ist. Auch eine neue Version der Eula enthält noch eine Reihe von problematischen Passagen und lässt viele Fragen offen, etwa darüber, was genau EA denn tatsächlich an Informationen erfasst und an die Zentrale des Publishers in Kalifornien überträgt. Olaf Coenen, Geschäftsführer von EA Deutschland, hat sich zuletzt vehement gegen die Einordnung von Origin als Spyware gewehrt.


Relevante Themen