Facebook: Datenschützer droht Landesregierung
Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert will der Staatskanzlei des Landes eine Beanstandung nach § 42 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz zukommen lassen, da die Landesregierung ihre Facebook-Seite nicht abschalten will.

Nachdem die Staatskanzlei Schleswig-Holsteins angekündigt hat, die Fanpage des Landes bei Facebook nicht abzuschalten, kündigte Landesdatenschützer Thilo Weichert nun eine Beanstandung nach § 42 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz an. Die Entscheidung der Staatskanzlei sei nicht überraschend, aber enttäuschend, sagte Weichert. Die Landesregierung will ein Rechtsgutachten der Innenministerkonferenz abwarten: "Dass sämtliche Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder alle öffentlichen Stellen aufgefordert haben, ihre Fanpages abzuschalten, genügte an Überzeugungskraft anscheinend nicht", erklärte der Datenschützer.
Weichert hält es für "unstreitig", dass die Nutzung von Facebooks Social-Plugins und Fanpages rechtswidrige Datenverarbeitungen auslöst. Daran würden die Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags und des Landtags keine Zweifel lassen. Der Ministerpräsident und seine Staatskanzlei seien schlechte Vorbilder für andere öffentliche und private Stellen, die ebenfalls ihre Facebook-Fanpages weiterbetreiben, sagte Weichert.
Der von der Staatskanzlei platzierte Warnhinweis reicht nach Ansicht von Weichert nicht aus, da "schon das Aufrufen der Fanpage die Übermittlung von Nutzungsdaten in die USA auslöst".
Weicherts Behörde will die Rückläufe aus der förmlichen Anhörung der Seitenbetreiber in dieser Woche auswerten, kündigte aber bereits an, dass im Fall der Landesregierung kein Weg an einer formellen Beanstandung vorbeigehen wird.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Dann aber schnell zurück in die Schule... Zum 42324276-ten Mal: Das Tracking...
*gähn* Dann lädst du halt irgendwann eine MP3-Datei runter - scheissegal. Nein, tust du...
Da muss ich dir ausnahmsweise recht geben.