Facebook: Datenschützer droht Landesregierung

Nachdem die Staatskanzlei Schleswig-Holsteins angekündigt hat, die Fanpage des Landes bei Facebook nicht abzuschalten, kündigte Landesdatenschützer Thilo Weichert nun eine Beanstandung nach § 42 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz an. Die Entscheidung der Staatskanzlei sei nicht überraschend, aber enttäuschend, sagte Weichert. Die Landesregierung will ein Rechtsgutachten der Innenministerkonferenz abwarten: "Dass sämtliche Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder alle öffentlichen Stellen aufgefordert haben, ihre Fanpages abzuschalten, genügte an Überzeugungskraft anscheinend nicht" , erklärte der Datenschützer.
Weichert hält es für "unstreitig" , dass die Nutzung von Facebooks Social-Plugins und Fanpages rechtswidrige Datenverarbeitungen auslöst. Daran würden die Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags und des Landtags keine Zweifel lassen. Der Ministerpräsident und seine Staatskanzlei seien schlechte Vorbilder für andere öffentliche und private Stellen, die ebenfalls ihre Facebook-Fanpages weiterbetreiben, sagte Weichert.
Der von der Staatskanzlei platzierte Warnhinweis reicht nach Ansicht von Weichert nicht aus, da "schon das Aufrufen der Fanpage die Übermittlung von Nutzungsdaten in die USA auslöst" .
Weicherts Behörde will die Rückläufe aus der förmlichen Anhörung der Seitenbetreiber in dieser Woche auswerten, kündigte aber bereits an, dass im Fall der Landesregierung kein Weg an einer formellen Beanstandung vorbeigehen wird.



