Datenschutz: Schleswig-Holstein bleibt bei Facebook

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein will ihre Fanpage bei Facebook entgegen der Forderung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Thilo Weichert nicht abschalten. Das teilte Arne Wulff, Chef der Staatskanzlei, dem Datenschützer mit.

Artikel veröffentlicht am ,
Staatskanzlei gegen Datenschützer Weichert
Staatskanzlei gegen Datenschützer Weichert (Bild: Screenshot Golem.de)

Die Facebook-Fanpage des Landes Schleswig-Holstein bleibt online, wie Staatskanzleichef Arne Wulff Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert mitgeteilt hat. Weichert hatte die Abschaltung gefordert.

Allerdings will die Staatskanzlei ihre Facebook-Seite mit einem Warnhinweis versehen. Darin heißt es unter anderem: "Welche Daten Facebook im Detail speichert und wie das Unternehmen diese Daten nutzt, ist nicht genau bekannt. Sicher ist, dass Facebook nicht nur Daten speichert, die direkt von Nutzern eingegebenen werden, sondern auch Aktionen der Facebook-Nutzer - vermutlich lückenlos - aufzeichnet."

Die Staatskanzlei Schleswig-Holsteins geht davon aus, dass Facebook die wichtigsten Daten des Computersystems, von dem aus sich ein Nutzer ins Netzwerk einloggt, erfährt, darunter die IP-Adresse, Prozessortyp und Browserversion samt Plugins und jeden Besuch auf Webseiten, auf denen ein "Gefällt mir"-Knopf installiert ist: "Das ermöglicht Facebook, Vorlieben, Neigungen und Kontakte seiner Nutzer sehr genau und über die Facebook-Nutzung hinaus zu untersuchen", heißt es auf der Seite der Staatskanzlei.

Wer eine Fanpage bei Facebook einrichtet oder einen Like-Button auf seiner Website einbaut, ist nach Ansicht von Weichert auch für die damit einhergehende Datenverarbeitung verantwortlich: "Solange Facebook nicht nachweisen kann, für welche Zwecke es welche Nutzungsdaten in den USA verarbeitet, können Seitenanbieter in Deutschland die Weitergabe dieser Daten nicht rechtlich verantworten", sagte Weichert. Der Datenschützer hat angekündigt, gegen Betreiber von Fanpages bei Facebook Verfahren einzuleiten und gegebenenfalls Geldbußen von bis zu 50.000 Euro zu verhängen.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Vermona
Zufall und Synthesizer

Wie aus einem großen DDR-Staatsbetrieb ein erfolgreicher kleiner Hersteller von analogen Synthies wurde.
Von Martin Wolf

Vermona: Zufall und Synthesizer
Artikel
  1. Blizzard: Konsolen-Abo für Solo in Diablo 4 doch nicht zwingend nötig
    Blizzard
    Konsolen-Abo für Solo in Diablo 4 doch nicht zwingend nötig

    Singleplayer benötigt in Diablo 4 auf Playstation und Xbox doch kein Abo. Wer bei seinen Abenteuern auch chatten möchte, muss aber zahlen.

  2. VW ID.Buzz XL: Längerer Elektrobus mit mehr PS und Reichweite
    VW ID.Buzz XL
    Längerer Elektrobus mit mehr PS und Reichweite

    Der ID.Buzz von VW kommt in einer XL-Version auf den Markt. Viele Neuerungen werden vom ID.7 übernommen.

  3. Microsoft Azure Cognitive Services: Kognitive Dienste in der Cloud ohne KI-Kenntnisse nutzen
    Microsoft Azure Cognitive Services
    Kognitive Dienste in der Cloud ohne KI-Kenntnisse nutzen

    Für maschinelles Sehen, Hören, Sprechen und Verstehen gibt es viele Einsatzmöglichkeiten. Wir erklären die Dienste von Microsoft und schauen dabei auch auf die Datensicherheit.
    Ein Deep Dive von Michael Bröde

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Corsair Vengeance LPX DDR4-3600 16 GB 39,90€ und RGB PRO 49,90€ • Roccat Magma 33€ • MindStar: be quiet! Pure Base 500 FX 99,90€, ADATA LEGEND 710 2 TB 79€ • Alan Wake Remastered PS4 12,99€ • KFA2 RTX 3060 Ti 329,99€ • Kingston Fury SSD 2 TB (PS5) 129,91€ • Sony Deals Week [Werbung]
    •  /