Schultrojaner: Verlage suchen auf Schulservern nach illegalen Kopien
Die deutschen Bundesländer haben mit den Schulbuchverlagen und Verwertungsgesellschaften einen Vertrag geschlossen, nach dem eine Software in Schulnetzwerken nach unerlaubten Kopien aus Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien suchen soll. Das berichtet das Blog Netzpolitik.org(öffnet im neuen Fenster) unter dem Titel: "Der Schultrojaner – Eine neue Innovation der Verlage". Laut dem Vertragstext ist das Ziel, "digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichermedien" zu identifizieren.
Damit hätten die Kultusminister den Rechteinhabern erlaubt, einen Schultrojaner auf die Schulen loszulassen und gegebenenfalls Lehrer für unberechtigte Kopien zu sanktionieren, berichtet der Autor Markus Beckedahl.
"Es ist ein Skandal, wenn sich die Länder hier von Verlagen vorschreiben lassen, wie sie mit ihren Bediensteten umgehen sollen", sagte Sebastian Nerz, Chef der Piratenpartei. "Das ist ein offener Vertrauensbruch mit den Lehrerinnen und Lehrern. Schulleiter und Landesregierungen sind keine Hilfspolizisten der Verlegerlobby." Die Verlage würden ermächtigt, mit Hilfe eines Plagiatsscanners die Festplatten der Rechner von mindestens einem Prozent der Schulen jährlich durchsuchen zu lassen, kritisierte Nerz.
"Wir sind von dem geplanten Einsatz eines Schultrojaners überrascht. Trojaner haben an Schulen nichts zu suchen", sagte der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft Ulrich Thöne. Damit würden die Lehrkräfte gezielt einer Ausforschung im Interesse Dritter ausgesetzt.
"Schultrojaner irreführend"
Die Schulbuchverlage bezeichnen den Begriff Schultrojaner dagegen als irreführend. Christoph Bornhorn, Sprecher von VdS Bildungsmedien(öffnet im neuen Fenster), einer Organisation der Bildungsmedienverlage, erklärte Golem.de auf Anfrage: "Es handelt sich nämlich keinesfalls um eine heimliche Überprüfung. Viele Schulen sind bereits von den zuständigen Ministerien durch entsprechende Informationsschreiben über den Inhalt des Vertrages informiert worden." Richtig sei aber, dass die Anfertigung einer digitalen Kopie eines Lehrwerks durch das Einscannen in Netzwerke laut Urheberrechtsgesetz nur mit Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt sei.
Geplant sei, dass VdS Bildungsmedien den Schulträgern, also den Ländern und Kommunen, eine Software zur Verfügung stellen wird, die solche Kopien identifizieren könne. Die Überprüfung würde aber von den Trägern nur auf den Servern durchgeführt, Privat- oder Arbeitsrechner der Lehrer oder Schüler seien davon nicht berührt. "Die erhobenen Daten verbleiben ausschließlich beim Schulträger", betonte Bornhorn.
- Anzeige Hier geht es zu Hacking & Security: Das umfassende Handbuch bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.


