Cookies: Bundesbeauftragter für Datenschutz kritisiert TKG-Novelle

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat die vergangene Woche verabschiedete Novellierung des Telekommunikationsgesetzes als unzureichend bezeichnet. Der Gesetzgeber habe EU-Vorschriften zu Cookies nicht umgesetzt.

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Der Bundesdatenschutzbeautragte Peter Schaar im April 2008
Der Bundesdatenschutzbeautragte Peter Schaar im April 2008 (Bild: Andreas Rentz/Getty Images)

Schon kurz nach ihrer Verabschiedung am vergangenen Donnerstag entfacht die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Kritik unter Oppositionsparteien, Bürgerrechtlern und Datenschützern. Unter anderem wird kritisiert, dass die Befristung für die Speicherung von Telekommunikationsdaten gestrichen und die Festschreibung eines Universaldienstes für die Breitbandversorgung verzichtet wurde. Die unterlassene Umsetzung der EU-Vorschriften zum Opt-in für Tracking-Cookies erregt besonders bei Deutschlands oberstem Datenschützer Unmut.

Peter Schaar sagte dazu: "Leider wurde es versäumt, notwendige Änderungen im Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen. Insbesondere die sogenannte 'Cookie-Regelung' wurde - obwohl es sich hierbei um eine zwingend umzusetzende europäische Vorgabe handelt - vom Gesetzgeber ignoriert. Dabei wird in Kauf genommen, dass weiterhin ohne Einwilligung der Betroffenen umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellt werden."

EU-Richtlinie fordert Opt-in

Ende 2009 hatte das EU-Parlament die Richtlinie 2009/136/EG verabschiedet. Danach sind die Mitgliedstaaten unter anderem dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, "dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet ist, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er [...] u. a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat."

Unter dem Lobbydruck der Onlinewerbeindustrie hat die Bundesregierung jedoch darauf verzichtet, die zwingende Vorabinformation und -zustimmung in deutsches Recht umzusetzen. Zur Begründung wird im Gesetzentwurf ausgeführt, dass auf europäischer Ebene derzeit über Selbstregulierungsansätze der Werbewirtschaft diskutiert werde. "Das Ergebnis dieses Prozesses wird vor einer Entscheidung über weitergehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zunächst abgewartet", heißt es dazu im Gesetzentwurf.

Werbewirtschaft will Opt-out

Im Frühjahr hatten das Internet Advertising Bureau (IAB) und die European Advertising Standards Alliance (EASA) Vorschläge für die Verbraucherinformation über den Einsatz von Cookies zur verhaltensbasierten Werbung vorgelegt. Deren Umsetzung würde auf ein Opt-out-Modell für Tracking-Cookies hinauslaufen, das allerdings in direktem Widerspruch zur EU-Richtlinie 2009/136/EG stünde.

Die Alternative, eine Do-not-track-Funktion im Browser, wie sie beispielsweise Firefox unterstützt, hat bei der Digitalwerbewirtschaft bisher keinen großen Rückhalt gefunden. Die Unternehmen setzen überwiegend auch dann Tracking-Cookies, wenn der Nutzer per Browsereinstellung mitteilt, dass er nicht verfolgt werden will. Wirksam sind lediglich Selbstregulierungsmaßnahmen - Selbstschutzmaßnahmen -, die von den Nutzern kontrolliert werden. Solange die Bundesregierung abwartet, helfen nur Browser-Addons zum Blockieren und Löschen von Tracking-Cookies, die Profilbildung durch neugierige Werbeunternehmen zu bremsen.

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