Australien: EU-Parlament stimmt Speicherung von Fluggastdaten zu
Das EU-Parlament hat mit großer Mehrheit dem umstrittenen Fluggastdatenabkommen mit Australien zugestimmt. Wenn der EU-Rat Ende des Jahres das Abkommen unterzeichnet, können Passagierdaten europäischer Bürger in Australien jahrelang gespeichert werden.

Wer, wann, mit wem, wohin und wie oft - das alles und noch mehr wollen australische Behörden über EU-Bürger speichern, die auf dem Luftweg einreisen. Die Daten aus dem sogenannten Passenger Name Record (PNR) sollen für fünfeinhalb Jahre gespeichert und zur Bekämpfung von Kriminalität und Terror genutzt werden dürfen. Ein entsprechendes Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und Australien hat das EU-Parlament mit 463 zu 96 Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen.
Während das Parlament der Datensammlung mit großer Mehrheit zustimmte, lehnte es zugleich eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ab. Linke, Grüne und Unabhängige hatten eine solche Überprüfung vor Inkrafttreten des Abkommens gefordert.
Selbst die für das Abkommen zuständige Berichterstatterin, die liberale Abgeordnete Sophia in't Veld (Alde), äußerte gewisse Zweifel an den darin vorgesehenen Maßnahmen: "Es bleiben einige Sorgen, in erster Linie daran, ob die Notwendigkeit und die Angemessenheit der massenhaften Datensammlung und -speicherung nachgewiesen wurden."
Der unabhängige, österreichische EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser sieht darin eine Bestätigung seiner Auffassung, dass das Abkommen den EU-Datenschutzbestimmungen nicht genügt. "Selbst verhandlungsführenden Abgeordneten ist scheinbar bewusst, dass das Abkommen einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird bei einer anlasslosen und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung nicht erfüllt. Eine permanente Rasterfahndung wird die Sicherheit der Bürger nicht erhöhen, jedoch ihre Freiheit massiv einschränken", erklärte Ehrenhauser.
Als letzter formaler Akt steht nun noch die Unterzeichnung des Abkommens durch den Rat aus, die für Ende dieses Jahres erwartet wird. Sollten allerdings Mitgliedstaaten doch kurzfristig den EuGH anrufen, um das Abkommen überprüfen zu lassen, könnte der Terminplan nicht eingehalten werden.
Würde der EuGH zu dem Schluss kommen, dass das Abkommen nicht dem europäischen Datenschutzrecht genügt, so dürfte es nicht in Kraft treten. Da das Abkommen als Vorlage für laufende Verhandlungen mit den USA und Kanada gehandelt wird, hätte ein Stopp weitreichende Folgen.
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