Zum Hauptinhalt Zur Navigation

0zapftis: Auch neuerer Staatstrojaner enthält illegale Funktionen

Der Skandal um den Staatstrojaner für die Onlinedurchsuchung weitet sich immer weiter aus. Jetzt hat der Chaos Computer Club (CCC) eine neuere Version der Malware untersucht. Mit fast dem gleichen Ergebnis wie bei der ersten Enthüllung.
/ Achim Sawall
29 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Bildschirm eines CCC-Sprechers mit Staatstrojaner (Bild: Odd Andersen/AFP/Getty Images)
Bildschirm eines CCC-Sprechers mit Staatstrojaner Bild: Odd Andersen/AFP/Getty Images

Entgegen den Beteuerungen der Politiker und Entwickler ist auch eine neuere Version des Staatstrojaners mit illegalen Funktionen ausgestattet. Das gab der Chaos Computer Club (CCC) bekannt. Den Hackern liegt demnach eine Version des Staatstrojaners aus dem Monat Dezember 2010(öffnet im neuen Fenster) vor. Der Trojaner kann weiterhin beliebigen Code nachladen, eine Manipulation der angeblich revisionssicheren Protokollierung ist möglich und Dritte können die Malware weiterhin kapern, so die detaillierte technische Dokumentation der Hacker.

Der Chaos Computer Club hatte am 8. Oktober 2011 darüber informiert , dass der Staatstrojaner 0zapftis illegale Funktionen enthält. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2008 gegen den Staatstrojaner für die Onlinedurchsuchung in Nordrhein-Westfalen geurteilt. Danach wurde an einer geänderten Variante der Spionagesoftware gearbeitet, die als "Quellen-TKÜ-Software" jedoch ausschließlich zur Überwachung von VoIP verwendet werden darf.

"Auch in den letzten drei Jahren waren die Behörden und ihr Dienstleister offensichtlich nicht in der Lage, einen Staatstrojaner zu entwickeln, der auch nur die minimalen Anforderungen an Beweiskraft, Grundgesetzkonformität und Sicherheit gegen Manipulation erfüllt" , sagte ein CCC-Sprecher.

Das Digitask-Trojaner-Modell 2010 in der Version 3.6.44 enthält weiterhin die "grundgesetzbrechende Funktion zum Nachladen beliebiger Erweiterungen" , so der CCC. Der CCC führte sogar eine Software vor, die den Ermittlern gefälschte Bildschirmfotos senden kann.

Wesentliche technische Neuerung sei die bidirektionale Verschlüsselung, laut Digitask seit dem 8. Oktober 2009 in Verwendung. Die Analyse des CCC kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass diese wieder schlecht implementiert und anfällig für Angriffe sei. Einzig die Screenshotfunktion ist nicht mehr direkt aus der staatlichen Fernsteuersoftware heraus zugänglich. Der CCC konnte sein selbstgeschriebenes Trojaner-Steuerprogramm aber in einigen Stunden anpassen, die Schadsoftware weiterhin steuern und Code auf den Opferrechner nachladen.

Innenstaatssekretär Ole Schröder hatte behauptet(öffnet im neuen Fenster) : "Die Software wird für jeden Einzelfall entsprechend konzipiert und vorher überprüft, damit sie eben nicht mehr kann, als sie darf." Per Trojaner erlangte Beweise dürfen generell nicht vor Gericht verwertet werden, sagte ein CCC-Sprecher.


Relevante Themen