Piratenpartei: Illegale Funktionen des Staatstrojaners bewusst versteckt
Die illegalen Funktionen im Staatstrojaner wurden bewusst versteckt. Das hat der Chef der Piratenpartei Sebastian Nerz erklärt. "Der Verfassungsbruch ist offenbar bewusst und mit voller Absicht geschehen", erklärte Nerz, der Bioinformatik studiert hat. "Wenn man sich die Software anschaut, sieht man, dass die Programmierer versucht haben, das Auffinden dieser illegalen Funktion zu erschweren."

Der in Bayern eingesetzte Staatstrojaner lasse nicht nur die vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich geforderten "technischen Vorkehrungen zur Beschränkung auf einen laufenden Telekommunikationsvorgang" völlig vermissen. "Er enthält darüber hinaus nachgewiesene verfassungsfeindliche Funktionen", kritisierte Nerz. "Der Verfassungsbruch ist offenbar bewusst und mit voller Absicht geschehen."
Der Chaos Computer Club hatte am 8. Oktober 2011 darüber informiert, dass der Staatstrojaner illegale Funktionen enthält. So sei die Software in der Lage, Dateien auf dem befallenen Rechner zu manipulieren, Programme nachzuladen und zu starten. Damit könnten gefälschte Beweismittel auf Rechnern hinterlegt werden.
In einem späteren Vortrag erklärte der Chaos Computer Club, der gefundene Trojaner "0zapftis" habe zahlreiche nicht freigeschaltete Funktionen. Sie seien aber vollständig im Programm vorhanden und könnten von außen jederzeit aktiviert werden. Der Staatstrojaner könne auch auf Mikrofon, Tastatur und Kamera eines Computersystems zugreifen, um den Betroffenen abzuhören. Mit Screenshots könnten Informationen vor der Verschlüsselung abgefangen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2008 gegen den Staatstrojaner für die Onlinedurchsuchung in Nordrhein-Westfalen geurteilt. Danach wurde an einer geänderten Variante der Spionagesoftware gearbeitet, die als "Quellen-TKÜ-Software" jedoch ausschließlich zur Überwachung von VoIP verwendet werden darf. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hat klare Regeln für die Telekommunikationsüberwachung auf Computern angemahnt. Derzeit gebe es für die Strafverfolgung mittels Quellen-TKÜ keine gesetzliche Grundlage, sagte Papier der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung(öffnet im neuen Fenster). Er halte es für sinnvoll, dass der Bundesgesetzgeber dies in der Strafprozessordnung explizit regelt. Denn der Einsatz von Trojanern gehe "weit über eine herkömmliche Telefonüberwachung hinaus".
- Anzeige Hier geht es zur AVM Fritzbox 7590 AX bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.