Gutachten: Facebook-Nutzerbilder unterliegen deutschem Recht

Facebook muss Bilder, die Nutzer in Deutschland hochladen, nach deutschem Datenschutzrecht behandeln, so ein Gutachten. Facebook behält sich bisher das Recht vor, alle Bilder kommerziell zu nutzen und die Nutzungsrechte an Dritte weiterzugeben.

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Gutachten: Facebook-Nutzerbilder unterliegen deutschem Recht
(Bild: Tobias Schwarz/Reuters)

Laut einem Gutachten kann sich Facebook bei Bildrechten nicht auf irisches Datenschutzrecht berufen. Das gab der Internetexperte der FDP-Bundestagsfraktion Jimmy Schulz bekannt. Er stellte eine Anfrage an den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages. Schulz wollte wissen, welche Rechte ein deutscher Nutzer am eigenen Bild hat. Daraufhin teilte die entsprechende Abteilung mit, dass "Facebook als nicht innerhalb der EU/EWG gelegenes Unternehmen in Deutschland personenbezogene Daten erhebt, nutzt und speichert" und somit den deutschen Bundesdatenschutzvorschriften unterliegt.

Obwohl die Fotos im Besitz der Facebook-Nutzer bleiben, nimmt Facebook sich das Recht, alle Inhalte kommerziell zu nutzen und die Nutzungsrechte an Dritte weiterzugeben. Facebooks europäische Zentrale hat ihren Sitz in Dublin.

Am 24. Oktober 2011 fand ein Expertengespräch des Unterausschusses Neue Medien zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in sozialen Netzwerken statt. Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert sagte dort, die Zustände in sozialen Netzwerken in den USA seien "rechtswidrig und daher nicht zu halten".

Im kommenden Monat wolle der Landesdatenschützer vor dem Verwaltungsgericht klären, ob gegen Regierungsstellen und große Unternehmen des Landes, die Fanpages bei Facebook betreiben oder den Like-Button auf ihren Webseiten eingebunden haben, Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolge eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sogenannte Reichweitenanalyse, argumentierte Weichert.

Richard Allan, Director European Public Policy bei Facebook, erklärte, der Konzern erstelle aus den Nutzerdaten keine persönlichen Profile. Der Facebook-Dienst für Nutzer in Deutschland werde von Facebook Irland bereitgestellt, wobei die europäischen Datenschutzbestimmungen voll beachtet würden.

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BLi8819 25. Okt 2011

Und einiges, was es nicht gibt. Was mir so auffällt: - Zum einen ein (Video-)Chat...

Affenkind 25. Okt 2011

Das verbrecherische ist meiner Meinung nach, dass FB einem suggeriert "Stelle Deine...

JeanClaudeBaktiste 25. Okt 2011

So könnte man auch sagen: Bendenkt man wie viele arglose Eltern ihre Zöglinge ungefragt...

fool 25. Okt 2011

So einfach ist es nicht. 1. hat Facebook eine Tochter in Irland, die EG-Datenschutzrecht...



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