Geotargeting

Plant Facebook Sonderweg für Daten aus Schleswig-Holstein?

Facebook könnte künftig mit Geotargeting Nutzer aus Schleswig-Holstein ermitteln, um deren Eingaben datenschutzkonform zu behandeln - so sagt es Landesdatenschützer Thilo Weichert, doch Facebook hat das anders verstanden.

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Thilo Weichert
Thilo Weichert (Bild: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz)

Um den Streit mit den Datenschützern beizulegen, will Facebook die Übermittlung von Nutzerdaten aus Schleswig-Holstein in die Konzernzentrale in den USA stoppen. Das hat der Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert dem "Schleswig-Holstein Magazin" des NDR gesagt. Facebook überlege, anhand der IP-Adresse den Standort der Nutzer zu ermitteln. Weichert hatte sich zuvor in Kiel mit dem Facebook-Europa-Repräsentanten Richard Allan getroffen.

Eine solche Ausnahmeregelung für Schleswig-Holstein wäre weltweit einmalig. "Dazu können wir nur sagen, dass wir das Meeting anders wahrgenommen haben", sagte eine Facebook-Sprecherin Golem.de.

Regionale Einwahlknoten haben oft einen eigenen festen IP-Adresspool. Mit Geotargeting lassen sich einzelne IP- und MAC-Adressen relativ zuverlässig einem Land, einem Bundesland und einer Stadt zuordnen.

Hintergrund der Überlegungen ist die Ankündigung von Weichert, gegen alle Regierungsstellen und großen Unternehmen des Landes vorzugehen, die Fanpages bei Facebook betreiben oder den Like-Button auf ihren Webseiten haben. Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolge eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die Reichweitenanalyse, argumentierte Weichert.

Zugleich will Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar Facebook zur Einhaltung höherer Standards bei der Erkennung von Gesichtern zwingen. Bis zum 7. November 2011 müssten diese Forderungen erfüllen werden, berichtet die Tageszeitung (taz).

"Die Zeit für Verhandlungen ist jetzt vorüber. Wir brauchen eine klare Bestätigung, dass Facebook unsere Vorgaben umsetzen will", sagte Caspar. Sonst werde es unumgänglich, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Konkret fordert er, die Facebook-Mitglieder transparenter zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen. Die Gesichtserkennung habe der Konzern Anfang Juni 2011 in Deutschland für seine Fotoverwaltung eingeführt. Sollte der Konzern Caspars Forderungen nicht erfüllen, könnte der mit einem Bußgeld oder mit einer Unterlassungsverfügung reagieren.

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