Unternehmensquellen: Antivirenhersteller soll bei Staatstrojaner geholfen haben
Ein Antivirenhersteller in Deutschland soll beim Einsatz des Staatstrojaners geholfen haben. Das berichtet das Magazin Computerbild(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf Unternehmensquellen. Den Namen des Unternehmens nennt Computerbild nicht.
"Eine Strafverfolgungsbehörde hat sich an uns gewandt und unsere Mitarbeit angefragt. Ein User wurde anhand eines gezielten Angriffs ausgespäht" , zitiert die Redaktion aus einer vertraulichen Nachricht eines "hochrangigen Mitarbeiters" des Antivirenherstellers. Dem Sicherheitsunternehmen sei der Staatstrojaner überlassen worden. Der Anbieter habe die Govware dann so angepasst, dass seine Antivirensoftware den Betroffenen nicht warnte und so die Überwachung ermöglichte.
"Wir haben in diesem Fall kooperiert, aber nur unter der Bedingung, dass diese Malware nur für diesen einzigen Fall eingesetzt wird. Sobald dieser Fall abgeschlossen war, haben wir die Signatur hinzugefügt" , erklärte der Informant der Computerbild. Alle Antivirenhersteller in Deutschland hätten auf Nachfrage von Computerbild offiziell verneint, dass es eine Zusammenarbeit mit dem Staatsapparat gebe.
Den Namen des Unternehmens wollte der Computerbild-Redakteur auf Anfrage von Golem.de nicht nennen. "Wir müssen unsere Quelle schützen. Der Informant würde sonst mit Sicherheit seinen Arbeitsplatz verlieren und das wollen wir nicht" , sagte er.
Der Chaos Computer Club hatte am 8. Oktober 2011 darüber informiert , dass der Staatstrojaner offenbar illegale Funktionen enthält. So sei die Govware in der Lage, Dateien auf dem befallenen Rechner zu manipulieren, Programme nachzuladen und zu starten. Damit könnten gefälschte Beweismittel auf Rechnern hinterlegt werden, erklärten die Hacker. Der Staatstrojaner könne auch auf Mikrofon, Tastatur und Kamera eines Computersystems zugreifen, um den Betroffenen abzuhören. Mit Screenshots könnten Informationen vor der Verschlüsselung abgefangen werden. Das sollen die extrahierten Binärdateien der Schadsoftware belegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2008 gegen den Staatstrojaner für die Onlinedurchsuchung in Nordrhein-Westfalen geurteilt. Danach wurde an einer geänderten Variante der Spionagesoftware gearbeitet, die als "Quellen-TKÜ-Software" jedoch ausschließlich zur Überwachung von VoIP verwendet werden darf.
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