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Staatstrojaner-Enthüllung des CCC könnte Straftat sein

Während über den Einsatz der illegalen Funktionen des Staatstrojaners weiter Unklarheit herrscht, geht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zum Gegenangriff über. Der Chaos Computer Club habe sich mit der Veröffentlichung der Binärdateien möglicherweise strafbar gemacht, heißt es in einem Gutachten.

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Bildschirm eines CCC-Sprechers mit Staatstrojaner
Bildschirm eines CCC-Sprechers mit Staatstrojaner (Bild: Odd Andersen/AFP/Getty Images)

Die Veröffentlichung des Staatstrojaners durch den Chaos Computer Club war möglicherweise eine Straftat. Das geht nach einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, das dem Blatt vorliegt.

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Darin heiß es: "Insgesamt erscheint es nicht ausgeschlossen, dass die Veröffentlichung des Quellcodes eines sogenannten staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitelung gemäß Paragraf 258 Strafgesetzbuch angesehen wird." Ob die Veröffentlichung nur eine Aufforderung zu Selbstschutzmaßnahmen wie Anti-Viren-Programmen und Firewalls darstelle oder wegen damit verbundener Offenlegung gezielter Ermittlungshandlungen als Beitrag zur Strafvereitelung betrachtet werden müsse, sei "unklar und richterlicher Bewertung vorbehalten", so das Gutachten. "Die bislang bestehenden Präzedenzfälle lassen hierbei keine hinreichend sichere Prognose über eine Entscheidung der Rechtsprechung zu."

Der Chaos Computer Club hatte am 8. Oktober 2011 darüber informiert, dass der Staatstrojaner offenbar illegale Funktionen enthält. So sei die Govware in der Lage, Dateien auf dem befallenen Rechner zu manipulieren, Programme nachzuladen und zu starten. Damit könnten gefälschte Beweismittel auf Rechnern hinterlegt werden, erklärten die Hacker. Der Staatstrojaner könne auch auf Mikrofon, Tastatur und Kamera eines Computersystems zugreifen, um den Betroffenen abzuhören. Mit Screenshots könnten Informationen vor der Verschlüsselung abgefangen werden. Das sollen die extrahierten Binärdateien der Schadsoftware belegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2008 gegen den Staatstrojaner für die Onlinedurchsuchung in Nordrhein-Westfalen geurteilt. Danach wurde an einer geänderten Variante der Spionagesoftware gearbeitet, die als "Quellen-TKÜ-Software" jedoch ausschließlich zur Überwachung von VoIP verwendet werden darf.

Trojanerentwicklung wird verstaatlicht

Die Bundesregierung will bei der heutigen Telefonkonferenz der Innenminister von Bund und Ländern auf die Entwicklung von Trojanern durch den Staat drängen. Das kündigte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung an. "Der Bund wird die Software künftig selbst entwickeln", sagte er und erklärte: "Der Bund braucht ein Kompetenz-Zentrum zur Erforschung und Entwicklung solcher Software; zudem benötigt der Bund ein Service-Zentrum, in dem er allen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder gegen Bezahlung Programme für hoheitliche Zwecke anbieten kann." Darauf werde nun hingearbeitet. Der veröffentlichte Staatstrojaner stammt von der hessischen Firma Digitask.

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BKA-Präsident Jörg Ziercke hatte während der gestrigen Innenausschuss-Sitzung des Bundestages behauptet, seine Behörde habe keine Kenntnis über den Quellcode des Staatstrojaners.

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fanty 24. Okt 2011

So siehst Du das ?, nur eine logistisches Problem das ala Eichman zu lösen ist ?. Das ist...

fanty 22. Okt 2011

Neulich... habe ich einen Beitrag gesehen in dem dargestellt wurde wie sich unsere...

fanty 22. Okt 2011

Na das lass ich mir mal auf der Zunge zergehen... 1. Als IT Experten erkennen wir die...

fanty 22. Okt 2011

Ja, kann ich. Du gehst naiver Weise davon aus das Gesetze in etwa Deinem natürlichem...

Der Kaiser! 22. Okt 2011

Ich habs mal mit PC-BSD probiert. Da ist mir beim starten der Kernel abgestürzt. Linux...



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