Staatstrojaner

Piratenpartei erwartet Erfolg der Klage gegen CSU-Minister

Piratenpartei-Chef Sebastian Nerz erwartet von der Münchner Staatsanwaltschaft Gerechtigkeit in der Klage gegen Innenminister Joachim Herrmann.

Artikel veröffentlicht am ,
Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) mit Angela Merkel
Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) mit Angela Merkel (Bild: Reuters/Michael Dalder)

Der Chef der Piratenpartei hofft, mit der Klage gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) tatsächlich Ermittlungen durch die Münchner Staatsanwaltschaft auszulösen. Er erwarte sogar einen Erfolg der Strafanzeige (PDF) wegen des Staatstrojaners, sagte Sebastian Nerz dem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender Phoenix.

"Eine symbolische Handlung ist es nicht. Wir hoffen, dass tatsächlich ein Staatsanwalt die Klage prüft, der offen und ehrlich an die Sachlage herangeht und sich nicht durch die politische Brisanz von den Ermittlungen abbringen lässt. Wenn das der Fall ist, gehen wir davon aus, dass diese Klage auch Erfolg haben wird."

Die Piratenpartei vertritt die Ansicht, dass eine mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Trojanersoftware nicht machbar sei. Der vom Chaos Computer Club (CCC) veröffentlichte Staatstrojaner kann neben dem legalen Abhören von VoIP-Gesprächen, durch das Nachladen von Modulen Daten verändern und Screenshots anfertigen. In Bayern soll das Programm 25 Mal verwendet worden sein.

"Wir glauben nicht, dass es überhaupt möglich ist, eine solche Software zu entwerfen, die verfassungsrechtlichen Grundsätzen genügen würde", sagte Nerz.

In einer Stellungnahme gegenüber dem Amtsgericht Landshut, die der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vorliegt, hat das Landeskriminalamt Bayern noch im August 2010 bestritten, dass mit der Software eine "remote Freischaltung" von Funktionen möglich sei. Das LKA schrieb damals, der Trojaner umfasse ausschließlich Funktionen, die im Gerichtsbeschluss zur Abhörmaßnahme definiert gewesen seien.

Herrmann (CSU) sagte dazu der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung: "Es scheint mir die Frage zu sein: Was versteht man unter nachladbar?" Er zweifle nicht daran, dass die Überwachungsmaßnahmen verfassungsgemäß gewesen seien. "Meine Leute sagen klar, dass nur das (auf dem Computer) war, was der Ermittlungsrichter angeordnet hat. Es wäre vollkommen indiskutabel, wenn das Landeskriminalamt eine falsche Aussage machen würde", sagte Herrmann.

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wumpratte 21. Okt 2011

... und die Menschen die die entsprechenden Politiker nach der ersten Amtszeit...

noblomov 20. Okt 2011

ist ja nicht so daß ich flame parties nicht mag. Indes, sowas mit einer eu ltd. zu...

XeniosZeus 19. Okt 2011

Und LKA heißt was? *L*eider *K*eine *A*hnung...

Kaworu 19. Okt 2011

Selbst wenn die Klage abgewiesen werden sollte, so wird das Thema entgegen der...



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