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Patentantrag: Canon-Spiegelreflexkamera mit Touchscreen und Netzanschluss

Canon hat in den USA einen Patentantrag eingereicht, der einen Ausblick auf neue Spiegelreflexkameras ermöglicht. Ein Teil des Bildschirms ist dabei berührungsempfindlich. Das eingebaute Netzwerkmodul wird im Patent nur am Rande erwähnt.
/ Andreas Donath
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Ziert bald ein Touchscreen Canons Spiegelreflexkameras? (Bild: Canon/US-Patent- und Markenamt)
Ziert bald ein Touchscreen Canons Spiegelreflexkameras? Bild: Canon/US-Patent- und Markenamt

Canon will Touchscreens in digitale Spiegelreflexkameras integrieren. Ein Teil des Bildschirms soll allerdings davon ausgenommen sein und unveränderlich Daten zum Akkustand, der Restbildzahl und der eingestellten Blendenöffnung darstellen. Hier soll auch das WLAN-Symbol eingeblendet werden, das die Feldstärke anzeigt. Ein LAN-Symbol gibt es ebenfalls. Der unempfindliche Bereich soll verhindern, dass der Fotograf mit seinem Gesicht oder seinen Fingern unerwünschte Eingaben auf dem Touchscreen macht.

Ein Näherungssensor erkennt, ob der Anwender seine Kamera durch den optischen Sucher benutzt und schaltet daraufhin das Display zum Stromsparen ab. Über den Touchscreen lassen sich die Kamerafunktionen mit den Fingern einstellen. Dazu zählen die Blendenöffnung oder die Belichtungszeit, der Weißabgleich, die Belichtungsmessmethode und der ISO-Wert.

Darüber hinaus können auch Belichtungsprogramme, die Auflösung und die Fokussiermethode bestimmt werden. In den Zeichnungen zum Patent wird allerdings die Wahl eines Autofokuspunkts nicht explizit aufgeführt, der bei Touchscreens von Kompaktkameras häufig mit dem Finger gesetzt werden kann.

Deutlich erkennbar soll auch eine künftige DSLR über zahlreiche Bedienknöpfe verfügen. Als alleinige Schnittstelle für die Kamerabedienung kommt ein Touchscreen nach Ansicht von Canon also nicht infrage.

Das US-Patent- und Markenamt hat den Patentantrag von Canon unter der Nummer 20110249165A1(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht. Er wurde im April 2011 eingereicht. Patente und Patentanträge müssen nicht in konkreten Produkten münden. Im Gegenteil, eine Vielzahl beantragter und erteilter Patente wurde nie in Produkte oder Programme umgesetzt.


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