Datenschutz bei Facebook
Staatskanzlei gegen Datenschützer
"Unsere Fanseite bleibt vorerst bestehen", heißt es auf der Facebook-Seite des Landes Schleswig-Holstein. Die Staatskanzlei trotzt damit Landesdatenschützer Thilo Weichert, der zur Abschaltung aufgefordert hat.

Am Donnerstag, dem 6. Oktober 2011 gab es ein erstes Gespräch zwischen Datenschützer Weichert und dem Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Staatssekretär Arne Wulff: "Wir sind hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit der Informationsangebote der Landesregierung weiter unterschiedlicher Auffassung. Ein Brief des Datenschutzbeauftragten ist in der Staatskanzlei erst heute eingegangen", so Staatssekretär Wulff nach dem Treffen.
Die von Weichert geäußerten Bedenken könnten heute noch nicht abschließend bewertet werden, die Landesregierung wolle zunächst die Ergebnisse der Innenministerkonferenz abwarten. Die Leiter der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben die Innenminister um deren datenschutzrechtliche Bewertung gebeten. Erst danach will die Landesregierung Schleswig-Holsteins entscheiden, wie die vom Datenschutzbeauftragten vorgetragenen Bedenken mit den Grundsätzen der Informationspflicht und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen sind.
Derzeit nutzen 8 von 16 Bundesländern eine Facebook-Fanpage zur medialen Kommunikation. Die Facebook-Seite Schleswig-Holsteins hat rund 13.000 Fans. Dort heißt es aktuell: "Datenschutz bei Facebook: Über diese Frage hat der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Thilo Weichert heute mit dem Chef der Staatskanzlei, Dr. Arne Wulff, gesprochen. Unsere Fanseite bleibt vorerst bestehen."
Wer eine Fanpage bei Facebook einrichtet oder einen Like-Button auf seiner Website einbaut, ist nach Ansicht von Weichert auch für die damit einhergehende Datenverarbeitung verantwortlich: "Solange Facebook nicht nachweisen kann, für welche Zwecke es welche Nutzungsdaten in den USA verarbeitet, können Seitenanbieter in Deutschland die Weitergabe dieser Daten nicht rechtlich verantworten", sagte Weichert.
Facebook wies die Kritik zurück: Die Administratoren der Fanpages hätten keine Kontrolle darüber, welche Daten vom Insights-Tool gesammelt werden und auch keinen Zugang zu Daten, die einzelnen Personen zugeordnet werden können. Betreiber der Seiten sei Facebook und das Unternehmen halte sich an das Datenschutzgesetz in Irland, wo Facebook seinen Europasitz hat. Administratoren der Fanpages erhalten ausschließlich aggregierte Statistiken, die keine persönlichen identifizierbaren Informationen enthalten.
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Richtig. Und ich hatte heute zufällig die Gelegenheit mit einem Datenschutzbeauftragten...