Geistiges Eigentum

EU unterzeichnet Acta noch nicht

Am Wochenende haben acht Staaten, darunter die USA und Japan, das Antipiraterie-Abkommen Acta unterzeichnet. Die Europäische Union hat noch nicht unterschrieben.

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Original und gefälschtes Telefon nebeneinander
Original und gefälschtes Telefon nebeneinander (Bild: Thierry Roge/Reuters)

Acta hat eine weitere Hürde genommen. Auf einer Tagung in Tokio haben Australien, Kanada, Japan, Südkorea, Marokko, Neuseeland, Singapur und die USA das umstrittene Antipiraterie-Abkommen unterzeichnet.

Die Europäische Union, die Schweiz, Mexiko und andere Länder waren zwar bei der Unterzeichnung dabei, haben aber nicht unterschrieben. Noch bestehen bei den jeweiligen Parlamenten und Regierungen teilweise erhebliche Zweifel, was die Verträglichkeit mit dem nationalen beziehungsweise EU-Recht angeht.

Aus Anlass der Unterzeichnung haben die an den Acta-Verhandlungen beteiligten Staaten und Staatenbündnisse eine Presseerklärung herausgegeben. Darin wird Acta gelobt als "bedeutende Errungenschaft im Kampf gegen die Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, insbesondere die Ausbreitung von Fälscherei und Piraterie im globalen Maßstab, für Durchsetzungsmaßnahmen an der Grenze, zivilrechtliche und administrative Maßnahmen, und gegen die Verbreitung von Material im Internet, das Rechte verletzt."

Kurz nach der Vertragsunterzeichnung in Tokio haben die Grünen im Europaparlament am Dienstag ein Rechtsgutachten präsentiert, das die Vereinbarkeit von Acta mit EU-Recht massiv infrage stellt.

Die Gutachter, Douwe Korff von der Londoner Metropolitan-Universität und Ian Brown vom Internetinstitut der Universität Oxford, hatten im Auftrag der Grünen die Grundrechtsverträglichkeit von Acta untersucht. Im Ergebnis ihrer Untersuchung stellten sie fest, dass "Acta in seiner vorliegenden Fassung die Grundrechte in der EU und in anderen Ländern ernsthaft und auf verschiedenen Ebenen gefährdet."

Die in Acta vorgesehene Ausweitung der Strafbarkeit von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte ohne Bagatellausnahmen würde "die Freiheit, nach Informationen und Ideen zu suchen, sie zu empfangen und mitzuteilen, unverhältnismäßig einschränken", so Korff und Brown. Der vorgesehene Schutz für Technologien des digitalen Rechtemanagements "schränkt den Zugang und die freie Verbreitung von Informationen unter Verletzung [der Europäischen Menschenrechtskonvention] ein". Die Acta-Bestimmungen würden zudem gegen europäisches Datenschutzrecht und das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen.

Jan Philipp Albrecht, grüner EU-Abgeordneter, erklärte bei der Vorstellung des Gutachtens: "Diese Studie zeigt klarer als je zuvor, dass das Acta-Abkommen gegen verbindliche Grundrechte verstößt. Daher können die EU und ihre Mitgliedstaaten das Abkommen nicht ratifizieren und haben die Pflicht, das Abkommen, so wie es ist, zu verschrotten."

Die Grünen verweisen in ihrer Presseerklärung zugleich darauf, dass das EU-Parlament mit dem Vertrag von Lissabon das Recht erhalten hat, internationale Verträge vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen. "Diese neue Macht [...] wurde bisher noch nicht ausgeübt."

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