Patentklage
Apple weist Samsungs Vergleichsangebot zurück
In der Verhandlung über eine mögliche einstweilige Verfügung vor einem Gericht in Australien hat Apple ein Angebot von Samsung zurückgewiesen. Damit wird ein vorzeitiger Vergleich unwahrscheinlich.

Apple hat ein Angebot Samsungs abgelehnt, wonach der koreanische Konzern zwei Multitouch-Funktionen aus der Tabletsoftware für das Galaxy Tab 10.1 entfernen wollte. Mit dem Angebot wollte Samsung eine einstweilige Verfügung verhindern, die Apple vor einem australischen Gericht gegen den Verkauf von Samsungs Tablet erwirken will. Die Entscheidung über die einstweilige Verfügung muss wohl nun das Gericht selbst treffen. Noch am Freitag hatte die zuständige Richterin beiden Parteien geraten, sich noch vor der Urteilsverkündung zu einigen.
Der Hauptgrund für die einstweilige Verfügung sei immer noch, den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 zu verhindern und den Status quo beizubehalten, sagte Apples Anwalt. Das Angebot Samsungs wies der Anwalt als Taktik zurück. Samsungs Anwalt erklärte daraufhin, dass eine vorzeitige Einigung beider Parteien nicht mehr möglich sei.
Im Streit um Patentrechte wollte Samsung eine einstweilige Verfügung abwenden, die den Verkauf des Galaxy Tabs 10.1 in Australien vorerst verbieten würde. Demnach wollte Samsung auf zwei Multitouch-Funktionen verzichten, auf die Apple Patente besitzt. Zudem hatte Samsung Apple eine Abfindungsvereinbarung vorgeschlagen.
Wie zwei Berichterstatter vor Ort für das Wall Street Journal berichtet hatten, wollte Samsung die Multitouch-Funktion "zoom bounce" entfernen. Außerdem wollte Samsung die Heuristik entfernen, die unbeabsichtigte Eingaben herausfiltert. Beide Funktionen hatte Apple patentieren lassen. Samsung hatte auch eine Abfindungsvereinbarung unterbreitet, über die es noch keine Details gibt.
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erbaermliche unterstellung, die in keinster weise stimmt! Die private nachricht hast du...
das wuerde heissen, dass sie selbst besser waeren als ihr eigens Produkt, welches...
Klar, Äppel hat Muffensausen, hat doch ihr Anwalt vor Gericht zugegeben. Deshalb...
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