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Urteil: 11.500-Euro-Handyrechnung muss nicht bezahlt werden

Ein deutscher Mobilfunkprovider hat einem Kunden ein Handy mit Navigationssoftware verkauft, die automatisch Kartenmaterial nachlud. 10 KByte kosteten jeweils 0,19 Cent brutto.
/ Achim Sawall
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Navigationssoftware (Bild: Patrick Lin/AFP/Getty Images)
Navigationssoftware Bild: Patrick Lin/AFP/Getty Images

Ein Mobilfunknutzer muss eine Rechnung über 11.500 Euro nicht bezahlen, die für Downloads in einem Zeitraum von 20 Tagen gestellt wurde. Das gab der 16. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes am 26. September 2011 bekannt. Das Urteil war kurz zuvor veröffentlicht worden ( Aktenzeichen 16 U 140/10(öffnet im neuen Fenster) ). Die hohe Rechnungssumme war entstanden, als der Kunde eine Navigationssoftware auf seinem vom Mobilfunkprovider neu erworbenen Mobiltelefon installierte. Dabei startete automatisch eine Aktualisierung des vorhandenen Kartenmaterials der Navigationssoftware, was mehrere Stunden dauerte.

Gerichtssprecherin Christine von Milczewski sagte Golem.de: "Der Nutzer hatte keine Datenflatrate." Für 10 KByte wurden jeweils 0,19 Cent brutto fällig. Der Mann war Kunde bei einem Mobilfunkprovider im Netz von Vodafone. Er muss jetzt lediglich 35,93 Euro für die Inanspruchnahme weiterer Mobilfunkleistungen zahlen.

Das Oberlandesgericht sah in dem Verhalten des Mobilfunkproviders eine Verletzung vertraglicher Pflichten: Laut Urteilsbegründung wurden sogenannte "Nebenpflichten" aus dem Mobilfunkvertrag verletzt. "Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen, und die Fürsorgepflicht, möglichst Schäden von der anderen Seite abzuwenden" , erklärte das Gericht.

Der Käufer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware könne erwarten, dass das Programm auf dem aktuellen Stand sei. Eine Kartenaktualisierung müsse auf anderem Wege oder ohne weitere Kosten ermöglicht werden. Auf "Abweichendes" müsste der Provider ausdrücklich hinweisen, was hier nicht geschehen sei, heißt es in der Urteilsbegründung.


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