Jugendschutz: FSK und USK sind für Onlinemedien zuständig

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft(öffnet im neuen Fenster) (FSK) und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle(öffnet im neuen Fenster) (USK) sind ab sofort auch für den Onlinebereich anerkannt. In ihrer Sitzung am 14. September 2011 hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beiden Institutionen die Anerkennung als Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ausgesprochen.
Das bedeutet, dass sich Unternehmen mit Onlineangeboten ab sofort der FSK oder der USK als Mitglied anschließen können. Beide Selbstkontrollen bieten ihren Mitgliedern Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie Jugendschutzberatung bei der Gestaltung ihrer Webangebote. "Wir freuen uns, dass jetzt zum ersten Mal die Selbstkontrollen nach dem Jugendschutzgesetz auch im Onlinebereich zuständig sein können" , so Felix Falk, Geschäftsführer der USK.
Die Spielebranche ist über den schon länger erwarteten Schritt erleichtert. "Wir begrüßen die Anerkennung der USK ausdrücklich. Endlich hat die Branche einen One-Stop-Shop für den Jugendschutz. Jetzt werben wir dafür, dass sich möglichst viele Unternehmen der USK anschließen, damit ein gutes Schutzniveau im Internet erreicht wird" , kommentiert Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. (BIU). Ähnlich sieht es Thomas Friedman, Vorstandsvorsitzender des GAME, der Vereinigung der Spielentwickler. "Wir als Verband empfehlen Onlineanbietern, für eine effektive Unterstützung beim Thema Jugendschutz jetzt auch die langjährige und anerkannte Kompetenz der USK zu nutzen" .