Paysafecard und Ukash: Bürgerrechtler und Datenschützer verteidigen anonymes Zahlen
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wendet sich gegen einen Gesetzentwurf(öffnet im neuen Fenster) zur Optimierung der Geldwäscheprävention. Der sieht vor, dass Nutzer von elektronischen Bezahlsystemen auch bei Bagatellbeträgen verpflichtet werden, sich zu identifizieren. Betroffen wären elektronische Zahlungsmittel wie die Paysafecard oder Ukash, selbst bei Kleinbeträgen bis 150 Euro. Zugleich sollen anonyme Bankeinzahlungen bis 1.000 Euro unbegrenzt möglich bleiben, kritisieren die Datenschützer.
"Mit großem Erstaunen und einigem Entsetzen haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung den anonymen Zahlungsverkehr im Internet verbieten will" , heißt es in einem Brief des Arbeitskreises an die Mitglieder des Wirtschafts- und Innenausschusses des Bundestages.
Das Prepaidforum Deutschland (PFD) erklärte, dass eine solche generelle Identifizierungspflicht aller Kunden zum Ende des Verkaufs in diesem Marktsegment führen werde. Name, Geburtsdatum und Anschrift der Kunden würden gespeichert. Dies würde den Verbraucherschutz aufgrund mangelnder Datensicherheit massiv senken und einen Markt mit einem jährlichen Transaktionsumsatz von 850 Millionen Euro in Deutschland extrem beschneiden. Das PFD ist eine Interessenvertretung von Prepaid-Zahlungsmittelanbietern.
Der Innenexperte der Grünen, Konstantin von Notz, erklärte, die Pläne der Bundesregierung zielten auf eine völlig unverhältnismäßige Überwachung der gesamten Internetwirtschaft. Notz: "Für die tatsächliche Verfolgung von Geldwäschern bringt das Vorhaben hingegen nichts. Stattdessen überzieht es selbst Kleinhändler mit bürokratischen Vorgaben."
Auch Bundesdatenschützer Peter Schaar wandte sich gegen das Gesetzesvorhaben. "Damit müsste jede Tankstelle, die eine 5-Euro-Prepaid-Karte verkauft, Kundendaten erheben und für mindestens fünf Jahre vorhalten." Werde dieser Ansatz weitergedacht, müsste demnächst auch der Gebrauch von Bargeld registriert werden, erklärte Schaar.
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