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Galaxy Tab: Samsung geht in die nächsthöhere Instanz

Samsung hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Widerspruch gegen die am Freitag bestätigte einstweilige Verfügung eingelegt . Am Freitag hatte das Landgericht in Düsseldorf das von Apple erwirkte Verkaufsverbot für das Galaxy 10.1 bestätigt.
/ Jörg Thoma
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Samsung kämpft gegen das Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 in der nächsthöheren Instanz. (Bild: Andreas Sebayang/Golem.de)
Samsung kämpft gegen das Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 in der nächsthöheren Instanz. Bild: Andreas Sebayang/Golem.de

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat Samsung erneut Widerspruch gegen das Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 in Deutschland eingelegt. Details zu der Begründung gegen die am Freitag beim Landgericht Düsseldorf bestätigte einstweilige Verfügung gab Samsung noch nicht bekannt. Samsung habe nun zwei Monate Zeit, seine Argumente einzureichen. Danach könne Apple nochmals Gegenargumente vorbringen. Erst dann werde ein Termin für eine mündliche Verhandlung festgesetzt, so das Gericht.

Erst am Freitag hatte das Landesgericht unter der Vorsitzenden Richterin Johanna Brückner-Hoffmann die einstweilige Verfügung bestätigt, die Samsung untersagt, das Galaxy Tab 10.1 hierzulande anzubieten. Die Auflagen der ersten einstweiligen Verfügung(öffnet im neuen Fenster) hatte das Gericht aber eingeschränkt. Dort war ein Verkaufsverbot für die gesamte Europäische Union außer den Niederlanden ausgesprochen worden. Das Gericht lehnte in dem Urteil von Freitag eine europaweite Zuständigkeit für ein Unternehmen mit Firmensitz außerhalb der EU ab.

Zwar gebe es bei der Gestaltung zwischen dem Galaxy Tab 10.1 und dem iPad 2 Unterschiede, der Gesamteindruck beider Geräte stimme aber überein, sagte Brückner-Hoffmann am Freitag. In dem Streit vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf geht es um das Design des Samsung-Geräts, das Apple durch ein Geschmacksmuster hat schützen lassen, nicht um Patente.


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