Servergate: Piraten erzielen juristischen Erfolg zu Serverbeschlagnahme
Die Piratenpartei hat einen juristischen Erfolg im Zusammenhang mit der Beschlagnahmung ihrer Server im Frühjahr 2011 erzielt. Der Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt sei zu unbestimmt gewesen: Zu diesem Ergebnis gelangte das Landgericht Darmstadt, wie die Internetpartei berichtete, die Beschwerde eingelegt hatte. Bei dem Beschluss handele es sich "um eine allgemeine Beschlagnahmeanordnung, die jeglichen Bezug zum konkreten Beweisgegenstand (...) vermissen lasse" , so das Gericht.
Durch die Beschlagnahmung der Serverfestplatten am 20. Mai 2011 wurde ein großer Teil der Infrastruktur abgeschaltet. Betroffen waren die bundesweiten Mailinglisten, das Forum, das Instant Messaging, das Wiki und der Online-Textverarbeitungsdienst der Partei. Anlass für die Polizeiaktion war eine Distributed-Denial-of-Service-Attacke in Frankreich, zu der aber offenbar noch kein offizielles Rechtshilfeersuchen aus dem Land vorlag. Der DDoS-Angriff der Internetaktivisten von Anonymous soll über den freien Etherpad-Server Piratepad vorbereitet worden sein.
Doch das Landgericht hob den Beschluss nicht auf. Unbeanstandet ließ das Gericht es zudem, dass der Durchsuchungsbeschluss erlassen wurde, bevor ein förmliches Rechtshilfeersuchen vorlag. "Eine ernstzunehmende gerichtliche Überprüfung, ob der vom Bundeskriminalamt beantragte Durchsuchungsbeschluss erlassen werden durfte, war ohne dieses Ersuchen nicht möglich" sagte Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.
Eineinhalb Wochen vor der Wahl in Berlin hat die Piratenpartei gute Chancen, in das Berliner Abgeordnetenhaus einzuziehen. In der Sonntagsfrage der ARD-Vorwahlumfrage kommt die Piratenpartei auf 6,5 Prozent der Stimmen.
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