Apple gegen Samsung: Gericht bestätigt Verkaufsverbot für Galaxy Tab 10.1

Die einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 bleibt bestehen. Das bestätigte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hoffmann am Landgericht in Düsseldorf. Samsung wird von Apple beschuldigt, Geschmacksmusterrechte verletzt zu haben.
Zwar gebe es bei der Gestaltung zwischen dem Galaxy Tab 10.1 und dem iPad 2 Unterschiede, der Gesamteindruck stimme aber überein, sagte Brückner-Hoffmann. In dem Streit vor dem Landgericht in Düsseldorf geht es um das Design des Samsung-Geräts, nicht um Patente. Das Verkaufsverbot gilt nur in Deutschland.
Zwischenhändler, die das Gerät bereits erworben haben, können es auch weiterverkaufen. Samsung Deutschland darf hingegen keine neuen Geräte in Deutschland einführen und hierzulande auch nicht mehr bewerben.
Ob das Verbot auch für das Galaxy Tab 8.9 gilt, ist noch unklar. Über die einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 7.7 wird noch entschieden. Auf der Ifa hatte Samsung das Tablet unerwartet von Stand entfernt .