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Schweiz: Bundesgericht veröffentlicht GPL-Software

Das Schweizerische Bundesgericht will eine Dokumentenverwaltung unter der GPLv3 veröffentlichen. Anbieter proprietärer Software sehen darin eine Wettbewerbsverzerrung.
/ Sebastian Grüner
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Das Bundesgericht in Lausanne veröffentlicht GPL-Software. (Bild: Ikiwaner/Wikimedia.org - CC-BY-SA 3.0)
Das Bundesgericht in Lausanne veröffentlicht GPL-Software. Bild: Ikiwaner/Wikimedia.org - CC-BY-SA 3.0

Das Schweizerische Bundesgericht (BGer) darf wie geplant die Eigenentwicklung Openjustitia unter der GPLv3 veröffentlichen(öffnet im neuen Fenster) . Das hat die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK) entschieden. Zuvor hatten Anbieter proprietärer Gerichtssoftware dem BGer wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen. Nach Meinung der kommerziellen Anbieter erbringe das BGer gewerbliche Leistungen gegenüber anderen Gerichten. Dazu sei es jedoch nicht befugt.

Die GPK sieht allerdings keine Wettbewerbsverzerrung durch das BGer. Denn einerseits wird die Software unentgeltlich zur Verfügung gestellt und andererseits geht das BGer keine geschäftlichen Beziehungen mit Dritten ein. Schließlich sei jede IT-Abteilung, die die Software einsetzt, selbst für Installation und Wartung zuständig. Das schließt die GPK aus den Antworten des BGer (PDF)(öffnet im neuen Fenster) .

Openjustitia

Die Software Openjustitia ist eine Dokumentenverwaltung, die um gerichtsspezifische Komponenten wie eine Archivierungsfunktion erweitert und in Java implementiert wurde. Da die eingesetzte Datenbank und die Such-Engine unter der GPL stehen, plant das BGer die Veröffentlichung von Openjustitia unter der GPLv3. Das Gericht erhofft sich dadurch(öffnet im neuen Fenster) in erster Linie Synergieeffekte und Steuereinsparungen.


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