Medienregulierung: Wende bei Rundfunklizenzierung in Sicht?
Die diesjährige Berliner Funkausstellung Ifa führt es vor Augen: Rundfunk, Fernsehen und Internet lassen sich immer schwerer auseinanderhalten. Doch wieder einmal hinkt die rechtliche Entwicklung der technischen hinterher. Noch gilt in Deutschland laut dem Rundfunkstaatsvertrag(öffnet im neuen Fenster) für bundesweite Rundfunk- und Fernsehangebote eine Genehmigungspflicht, von der auch Online-TV-Streaming betroffen ist. Für ein ausschließlich im Internet verbreitetes Rundfunkangebot gilt eine Meldepflicht. Nun hat der Direktor der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), Hans Hege, in einem Interview öffentlich den Verzicht auf die Lizenzpflicht ins Gespräch gebracht.
Der Zeitschrift Promedia erklärte Hege(öffnet im neuen Fenster) laut Sat+Kabel: "Dass Medien grundsätzlich zulassungsfrei sind, ist im Pressebereich erkämpft worden und sollte nun für alle Medien des Internetzeitalters gelten. So wenig besonders wertvolle Kapazitäten notwendig mit dem Rundfunk verbunden sind, ist es heute ein besonderer Einfluss auf die Meinung." Hege sieht zudem die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegte 500-Zuschauer-Grenze zur Einstufung von Online-Video-Angeboten als "rechtlich fragwürdig und überholt" an. Statt einer Lizenzpflicht kann sich Hege andere Regulierungsmechanismen vorstellen.
Auch der Direktor der Landesmedienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, Thomas Fuchs, könne sich eine "Vereinfachung des Verfahrens vorstellen" , berichtet das ZDF-Blog Hyperland(öffnet im neuen Fenster) . Die Landesmedienanstalten hätten bereits eine Arbeitsgruppe "Livestreaming" eingesetzt. Mit ersten Ergebnissen sei bereits im Oktober zu rechnen.
Die gegenwärtige Rechtslage wird von Fachleuten und Betroffenen allgemein als nicht zufriedenstellend angesehen. Zwischen den für die Regulierung zuständigen Landesmedienanstalten und den Betreibern von Video-Streaming-Angeboten ist im Detail umstritten, ab wann die geltenden Rechtsvorschriften greifen und eine Lizenz beantragt werden muss. So hatte beispielsweise Youtube aus diesem Grund den Start seines Angebots Youtube Live in Deutschland aufgeschoben .
Der von Hege angedachte Wegfall der Lizenzpflicht würde dieser Unsicherheit ein Ende bereiten. Doch bis dahin ist es wohl noch ein langer Weg. Eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages kann nur einstimmig erfolgen. Im Augenblick steht die jüngste Novelle des Rundfunkstaatsvertrages erst einmal wegen des Streits um die vorgesehene Systemänderung bei den GEZ-Gebühren – Stichwort Haushaltsabgabe – in Nordrhein-Westfalen auf der Kippe(öffnet im neuen Fenster) .
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