Bundesprüfstelle

Doom und Doom 2 vom Index gestrichen

Mit Wirkung zum 31. August 2011 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die 1994 erfolgte Indizierung der Spiele Doom und Doom 2 aufgehoben. Aus heutiger Sicht seien die Titel nicht mehr jugendgefährdend.

Artikel veröffentlicht am ,
Verpackung des ersten Doom
Verpackung des ersten Doom (Bild: id Software)

Auf 17 Seiten (PDF) begründet die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ausführlich, warum Doom und Doom 2 vom Index gestrichen wurden. Der entscheidende Punkt ist die technische Weiterentwicklung von Spielen, in deren Folge die Darstellungen der beiden Shooter-Klassiker heute nicht mehr als realistisch anzusehen sind.

Die BPjM dazu: "Der Spieler wird aufgrund der distanzierend wirkenden Grafik in das Kampfgeschehen nicht mehr emotional involviert. Es verbleibt sowohl auf der visuellen Ebene als auch auf der Tonebene der Eindruck von abstrakten und damit auch überdeutlich als fiktiv und als unrealistisch zu erkennenden Schilderungen. Das spielerische Erleben hinsichtlich der empathischen Beeinflussung der Rezipierenden ist demnach heute anders zu bewerten als noch vor 18 Jahren."

Für die beiden ersten Ausgaben der Doom-Serie galt, wie für alle anderen indizierten Spiele, dass die Rechteinhaber zehn Jahre nach der Aufnahme in den Index eine Streichung aus der Liste beantragen können. Das ist für Doom und Doom 2 geschehen.

Die Einstufung der Spiele als nicht mehr jugendgefährdend ist der Schlusspunkt eines langen Prozesses. Im Dreiergremium der BPjM gab es nicht die vorgeschriebene einstimmige Entscheidung, so dass das Zwölfergremium angerufen werden musste. Um eine Aufrechterhaltung der Indizierung zu erreichen, wäre eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen - die kam aber nicht zustande, obwohl sich laut der BPjM einige Mitglieder des Gremiums für einen Verbleib der Spiele auf dem Index aussprachen.

Nur noch von historischem Interesse

Die Behörde unterzog die Spiele in diesem Verfahren einer erneuten ausführlichen Prüfung, bei der die Titel komplett durchgespielt und den Entscheidern dann in Auszügen vorgeführt wurden. Der Verfahrensbevollmächtigte teilte laut BPjM dazu dem Gremium schon Anfang August 2011 mit: "Aus heutiger Sicht handle es sich bei "Doom" nicht um eine realistische Darstellung. Für den heutigen Betrachter stelle sich das Spiel grafisch allenfalls auf unterem Comic-Niveau dar (flach, das heißt, keine räumliche Tiefe; verpixelt; wenig detailliert; allenfalls rudimentäre Animationen)."

Die Prüfstelle betont jedoch, dass der Grad des Realismus von Gewaltdarstellungen nur ein Einzelkriterium für die Indizierung ist. Auch technisch veraltete Darstellungen könnten zur Indizierung führen, wenn die Inhalte selbst als "sozialethisch desorientierend" einzustufen seien. Das gelte insbesondere bei einer Diskriminierung von Personengruppen, oder wenn "Tötungsbejahung als Spielprinzip nach wie vor im Vordergrund des emotionalen spielerischen Erlebens" stehe. Heute aber, so die Behörde, würden sich Jugendliche für die ersten beiden Dooms wohl nur noch wegen der "historisch-dokumentarischen Bedeutung" der Spiele für das Shooter-Genre interessieren.

Vom Index gestrichen sind nur die zuerst von CDV vertriebenen deutschen Versionen von Doom und Doom 2. Indiziert bleibt weiterhin die US-Version "Doom 2 - Hell on Earth", weil sie Inhalte wie NS-Symbole aus dem ebenfalls weiterhin indizierten Wolfenstein 3D enthält. Die USK hat nach einer neuerlichen Prüfung der ersten Version von Doom eine Alterseinstufung ab 16 Jahren erteilt.

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2called-chaos 07. Sep 2011

Die Ironie ist im First Post und die "+1" Leute haben diese gefunden und verstanden...

ThadMiller 06. Sep 2011

Ersetze versaut durch abgeklärt, dann paßts...

ThadMiller 06. Sep 2011

Beispiel?

ThadMiller 06. Sep 2011

So hat man früher gedacht. Leider ist es nicht so. Angst vor Dunkelheit oder Spinnen z...



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