SCO gegen Novell: Rechtsstreit endgültig vorbei
Wie versprochen, erscheint Pamela Jones, die Gründerin von Groklaw.net(öffnet im neuen Fenster), im "roten Kleid zur Beerdigung von SCO", wenn auch nur als Zeichnung. Jones, über deren Person nichts bekannt ist, hatte versprochen, am Ende der rechtlichen Auseinandersetzung in einem roten Abendkleid aufzutreten. Der Rechtsstreit zwischen SCO und Novell um die Urheberrechte an Unix ist nun endgültig vorbei, da ist sich Jones sicher(öffnet im neuen Fenster). Das Bundesberufungsgericht des 10. Gerichtsbezirks der USA hat eine Berufung von SCO abgewiesen.
Damit bestätigt das Bundesgericht die Entscheidung vom März 2010, bei der die Geschworenen das Unix-Copyright letztlich Novell zuschrieben. Theoretisch könnte die Auseinandersetzung noch in eine letzte Runde gehen. So könnte SCO Berufung beim US Supreme Court einlegen. Jones hält das jedoch für sehr unwahrscheinlich. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Berufung dann auch angenommen würde, schätzt Jones noch geringer ein.
Bereits im Juni 2010 strebte SCO ein neues Verfahren an. Der für den Antrag zuständige Bezirksrichter Ted Stewart lehnte ihn jedoch als unbegründet ab. SCO habe nicht ausreichend begründet, dass die Geschworenen im Verfahren nicht alle Beweise gewürdigt hätten.
Begonnen hat die Auseinandersetzung im Jahre 2003. Damals begann Novell nach der Übernahmen von Suse, Lizenzgebühren bei SCO für deren Unix-basierte Produkte einzufordern. Novell selbst hatte die Rechte an Unix 1993 von den Unix System Labs (USL) – einer Tochter von AT&T – erworben.
Seit einigen Jahren ist SCO pleite und noch immer Lizenzzahlungen an Novell schuldig. Pamela Jones schließt ihren definitiv letzten Beitrag auf Groklaw mit einem Seitenhieb darauf: "Nicht dass SCO jemals auf mich gehört hätte. Stellt euch vor, sie hätten. Ich hätte dem Unternehmen Millionenausgaben erspart." Die Webseite Groklaw.net wird von Juraprofessor Mark Webbink weitergeführt.



