Apple siegt vorerst: Samsung darf Galaxy Tab 10.1 weiterhin nicht verkaufen

Die in diesem Monat von Apple erwirkte einstweilige Verfügung gegen Samsung bleibt vorerst weiter bestehen. Damit darf der Hersteller das Galaxy Tab 10.1 weiterhin nicht in Deutschland verkaufen. Die heutige Verhandlung wurde auf den 9. September 2011 vertagt, erst dann wird es ein Urteil geben.
Das Verkaufsverbot galt zunächst für beinahe die gesamte EU, wurde dann aber auf Deutschland beschränkt , nachdem das Gericht bemerkte hatte, dass es gar nicht die Befugnis besaß, ein über Deutschland hinausreichendes Verkaufsverbot zu erlassen.
Apple werfe Samsung vor, die "markanten Elemente der Ausstattung des iPad 2" zu kopieren, heißt es in Apples Antrag. Dabei beruft sich Apple auf das dem Konzern zugesprochene Gemeinschaftsgeschmacksmuster 000181607-0001. Als Merkmale listet Apple folgende Punkte auf: Es hat eine rechteckige Form mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken und eine Rückseite, welche an den Ecken abgerundet ist, wodurch eine schmale Einfassung um die Vorderseite geformt wird.
Zudem kennzeichnet das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ein Display, das unter einer klaren Oberfläche zentriert ist. Dadurch ergeben sich deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays mit den gleichen Proportionen oben wie unten. Als weitere Besonderheit hat es ein dünnes Profil und zeigt nach dem Einschalten farbige Icons an.
Nach Auffassung der Richterin(öffnet im neuen Fenster) weist das Gemeinschaftsgeschmacksmuster zwar Fehler und Unklarheiten auf, aber das ändere nichts daran, dass das Galaxy Tab 10.1 Apples Design kopieren würde. Nach Ansicht der Richterin ähnele Samsungs Galaxy Tab 10.1 zu sehr dem Gerät von Apple und es gebe einen übereinstimmenden Gesamteindruck. Dem widersprach Samsung vor Gericht mehrfach und betonte, dass Apple nicht das Design von Tablets erfunden und es dieses Design lange vor dem iPad gegeben habe. Nach Auffassung der Richterin gebe es aber viele andere Möglichkeiten, ein Tablet zu designen.
Apples Anwälte äußerten sich vor Gericht zu den manipulierten Fotos in ihren Anträgen und meinten, dies sei ein Versehen gewesen. Eine weitere Erklärung gab es dazu allerdings nicht. Damit ist unklar, wie diese manipulierten Bilder in die Anträge hineingekommen waren.



