Urteil

Gericht schränkt Rundfunkgebühren für Internet-PCs ein

Freiberufler, die in einem Arbeitszimmer in ihrer privaten Wohnung einen internetfähigen PC nutzen, müssen keine zusätzlichen Rundfunkgebühren entrichten, wenn sie schon für private Fernseh- und Rundfunkgeräte in der Wohnung bezahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Artikel veröffentlicht am ,
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Bild: johovac/Flickr (CC BY 2.0))

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zugunsten von drei Freiberuflern entschieden, die Klagen gegen Rundfunkgebührenbescheide eingelegt hatten. Die Freiberufler nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten forderten dennoch zusätzlich Rundfunkgebühren auch für die beruflich genutzten PCs ein, wogegen die Betroffenen Klage einreichten. Sie beriefen sich auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte.

Das Bundesverwaltungsgericht wies jetzt die Revisionen der Rundfunkanstalten zurück (BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11 vom 17. August 2011) und schloss sich damit den Entscheidungen der Vorinstanzen an. Die Gebührenbescheide wurden aufgehoben.

Nach der einschlägigen Bestimmung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist für sogenannte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Daraus folgert das Bundesverwaltungsgericht, "dass die Vorschrift auch dann anzuwenden ist, wenn das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät als Erstgerät auf demselben Grundstück zum Empfang bereitgehalten wird, dem auch der PC als Zweitgerät zuzuordnen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob auch das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät in dem nicht ausschließlich privat, sondern auch beruflich genutzten Bereich des Grundstücks oder der Wohnung bereitgehalten wird". Die Richter verweisen zudem auf den Sinn und Zweck der Regelung, die neuartige Rundfunkempfangsgeräte rundfunkgebührenrechtlich privilegieren will: "Denn einerseits sind solche Geräte nicht selten tragbar (Laptops, internetfähige Mobiltelefone) und entziehen sich von daher einer festen Zuordnung zu bestimmten Räumlichkeiten. Andererseits dienen die neuartigen Geräte - vor allem im nichtprivaten Bereich - häufig nicht (primär) dem Rundfunkempfang, sondern werden als Arbeitsmittel benutzt."

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Trollversteher 18. Aug 2011

Im Lotto gewonnen? ;)

budweiser 18. Aug 2011

Würden die Politiker "richtig denken", sprich im Sinne der Bürger wäre dieser dämliche...

PCAhoi 18. Aug 2011

na das macht ja Mut :-(

kontra 18. Aug 2011

daß die Rundfunkgebühr wegen des Autoradios im geschäftlich genutzten Privatwagen...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Mediatheken
ARD braucht moderne Inhalte statt Technik

Der ARD-Vorsitzende will hunderte Millionen für Streaming-Technik ausgeben - von Inhalten ist keine Rede. Dabei braucht es die, um neue Zielgruppen zu gewinnen.
Ein IMHO von Tobias Költzsch und Sebastian Grüner

Mediatheken: ARD braucht moderne Inhalte statt Technik
Artikel
  1. Schneller als SSDs: Eine RAM-Festplatte bricht Geschwindigkeitsrekorde
    Schneller als SSDs
    Eine RAM-Festplatte bricht Geschwindigkeitsrekorde

    Schneller als SSDs und unendlich oft beschreibbar: Das verspricht ein Speichermedium, das RAM-Chips nutzt, aber über NVMe angesprochen wird.

  2. Solarstrom: Greenakku bietet Balkonkraftwerk mit Speicherakku an
    Solarstrom
    Greenakku bietet Balkonkraftwerk mit Speicherakku an

    Die Balkonkraftwerke von Greenakku sind ab sofort auch in Sets mit einem Akku verfügbar. So wird überschüssige Energie gespeichert.

  3. Morris Chang: TSMC-Gründer erklärt Globalisierung im Chipsektor für tot
    Morris Chang
    TSMC-Gründer erklärt Globalisierung im Chipsektor für tot

    Der ehemalige CEO des Halbleiterproduzenten TSMC geht davon aus, dass die Preise dadurch steigen werden. Taiwan steht vor einem Dilemma.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Amazon Coupon-Party • MindStar: MSI RTX 4080 -100€ • Neue RAM-Tiefstpreise • Sandisk MicroSDXC 256GB -69% • Neue Wochendeals bei Media Markt • Bosch Professional-Rabatte • Otto Oster-Angebote • 38-GB-Allnet-Flat 12,99€/Monat • Meta Quest Pro 1.199€ • [Werbung]
    •  /