Softwarelizenzen
Bradley Kuhn hält GPL-Verstöße von Android für FUD
Mit der Behauptung, Android-Hersteller verstießen gegen die GPL, sät Edward Naughton nur Furcht, Ungewissheit und Zweifel (FUD), sagt Free-Software-Aktivist Bradley Kuhn. Konkrete Beispiele spare er aus.

"Ich sage es Naughton noch einmal: Wenn Sie wirklich daran interessiert sind, die GPL durchzusetzen, dann bieten Sie Ihre Zeit als Anwalt an, um zu helfen. Aber wir wissen alle, dass das nicht in Ihrem Interesse ist, vielmehr ist es Ihre Aufgabe, Furcht, Ungewissheit und Zweifel (FUD) zu verbreiten." Mit diesen klaren Worten greift Free-Software-Aktivist Bradley Kuhn in seinem Blog den Anwalt Edward Naughton wegen seiner Behauptung an, viele Android-Hersteller hätten ihre Lizenz am Linux-Kernel verloren.
Naughton befasste sich schon früher mit Android
Bereits im März 2011 erregte Anwalt Naughton mit seiner Einschätzung, Android verstoße gegen die GPL, Aufsehen. Damals beschäftigte er sich unter anderem mit den in Android genutzten Header-Dateien des Linux-Kernels. Selbst Linus Torvalds sah den Sachverhalt jedoch völlig anders.
Nun behauptet Naughton in einem Artikel, die Hersteller von Android-Geräten hätten ihre Rechte am Linux-Kernel verloren. Nach Abschnitt 4 der GPLv2 verfallen alle Rechte an einer Software, sobald gegen die Lizenz verstoßen wird. Naughton sieht dies durch die Nichtverbreitung des Quellcodes gegeben.
In beiden Fällen bleiben Naughtons Ausführungen jedoch rein theoretisch. Eben jenen Punkt kreidet Kuhn nun an. Naughton liefere keinen konkreten Sachverhalt, bei dem die GPL tatsächlich verletzt worden wäre.
Auch andere kritisieren Naughton
Auch Mark Webbink betrachtet auf Groklaw.net die theoretische Auseinandersetzung Naughtons mit dem Thema argwöhnisch. "Obwohl behauptet wird, dass Android-Hersteller ihre Pflicht vernachlässigen, den Quellcode [...] zu veröffentlichen, weist kein Autor einen einzigen Hersteller aus."
Wie die GPL tatsächlich aus Entwicklersicht angewendet wird, zeigen vor allem bisherige gerichtliche und außergerichtliche Entscheidungen, meint Jonathan Corbet auf LWN.net. Demnach reiche es meist aus, Konformität zur GPL herzustellen, also den Quellcode zu veröffentlichen und diesbezüglich die Organisation im Unternehmen anzupassen.
Weiter schreibt Corbet, es gebe keinen Fall, bei dem die Lizenz nach einem Verstoß nicht wieder erteilt worden wäre. Auch wenn dieser Automatismus nirgends festgelegt sei, handele die Gemeinschaft bisher entsprechend. Jedoch räumt auch Corbet ein: "Die 'Todesstrafe' ist in der Lizenz festgeschrieben, irgendwann wird irgendwer vielleicht versuchen, einen Vorteil daraus zu ziehen, zu unserem Nachteil."
Als mögliche Lösung führt Corbet den Wechsel der Lizenz zur GPLv3 an. Im Falle des Linux-Kernels ist das aber eher unwahrscheinlich. Zum einen müsste jeder der mehreren tausend Entwickler dem zustimmen, zum anderen äußerte Linus Torvalds bereits häufiger sein Missfallen an der GPLv3.
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Ja nee, als nächstes kommt dann Richard Stalman und erzählt das Gegenteil. ;)