Galaxy Tab 10.1: Durfte das Gericht kein EU-Verkaufsverbot verhängen?
Nach Auffassung des Internet-Law-Blogs(öffnet im neuen Fenster) hätte das Landgericht Düsseldorf maximal ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland erlassen dürfen. Ein EU-weiter Verkaufsstopp lag demnach nicht in der Zuständigkeit des Gerichts, weil Apple seinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung am falschen Gericht eingereicht hatte.

Ein EU-weites Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1 hätte demnach nur das Gericht am Sitz des Harmonisierungsamts in Alicante aussprechen dürfen. In Alicante hatte Samsung einen Nichtigkeitsantrag zu Apples Geschmacksmuster eingereicht. Eine entsprechende Schutzschrift dazu lag dem Landgericht Düsseldorf vor, als es die einstweilige Verfügung erlassen hatte.
Für den 25. August 2011 hat das Landgericht Düsseldorf eine mündliche Verhandlung zu der Streitsache Apple gegen Samsung angesetzt. Darin will sich das Gericht Samsungs Gründe für einen Einspruch anhören. Wenn Samsung auf die Zuständigkeitsproblematik eingeht, könnte das EU-weite Verkaufsverbot schon bald gekippt werden. Allerdings hätte das Landgericht Düsseldorf in jedem Fall die Befugnis, ein Verkaufsverbot in Deutschland zu erlassen, meint das Internet-Law-Blog.
Apple hatte am 4. August 2011 beim Landgericht Düsseldorf einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Diese hatte das Gericht dann am 9. August 2011 erlassen und seitdem gilt ein EU-weites Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1. Lediglich die Niederlande sind derzeit davon ausgenommen. Trotz des Verkaufsverbots ist das Galaxy Tab 10.1 bei Händlern in Deutschland weiterhin zu bekommen. Noch müssen Interessierte das Gerät also nicht mühsam aus den Niederlanden importieren. Wie lange das noch so sein wird, ist nicht absehbar.
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