Einreisebestimmungen
Wie man die US-Grenze mit seinen Daten überschreitet
Wer mit seinem Notebook in die USA einreisen will, steht vor einem Problem: Verschiedene Abteilungen des DHS können es ohne weiteres untersuchen. Seth Schoen von der Electronic Frontier Foundation (EFF) erklärte den Hackern auf dem Chaos Communication Camp, was dabei erlaubt ist und was nicht.

Die US-Grenze wird von mehreren Behörden geschützt: dem Department of Homeland Security (DHS) und den Abteilungen TSA (Transport Security Administration), CBP (U.S. Customs and Border Protection) und ICE (U.S. Immigration and Customs Enforcement), die dem DHS unterstellt sind. Sie verfügen über weitgehende Rechte gegenüber US-Bürgern und Besuchern der USA mit anderen Nationalitäten. Während dem US-Bürger die Einreise grundsätzlich nicht verweigert werden kann, müssen Besucher damit rechnen, dass sie im Zweifelsfall nicht ins Land gelassen werden. Seth Schoen von der Electronic Frontier Foundation (EFF) hat auf dem Chaos Communication Camp 2011 in Finowfurt über Probleme und Lösungsansätze gesprochen.
- Einreisebestimmungen: Wie man die US-Grenze mit seinen Daten überschreitet
- Daten muss ein Einreisender nicht bei sich tragen
Wer die US-Grenze überschreitet, der bekommt es zunächst mit der CBP zu tun. Sie darf Fragen stellen und den Einreisenden temporär festsetzen sowie durchsuchen, und zwar ohne konkreten Verdachtsmoment, wie Schoen erklärte. Das gilt auch für elektronisches Equipment. Dabei ist der Einreisende nicht nur in einer Stresssituation, er hat noch ein anderes Problem: Die CBP kann ihm mit einer Einreiseverweigerung drohen. Ein Visum oder die Einreisebestimmungen über das Visa Waiver Program werden im Zweifel einfach außer Kraft gesetzt. Gedroht werden kann außerdem mit verschärften Einreisemaßnahmen. So kann sich die CBP die unkooperative Person merken und bei jeder Einreise erneut unangenehme Fragen stellen. Dagegen kann der Einreisende wenig tun.
Grenzbeamte haben mehr Rechte als die Polizei
Gerade das Durchsuchen und Kopieren der Inhalte elektronischer Geräte ist aus Sicht der EFF ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre. US-Gerichte haben bisher jedoch anders geurteilt. Sie sehen den Schutz der Grenze als oberstes Ziel, so dass eine Durchsuchung allein dadurch gerechtfertigt wird. Ein Polizist dagegen kann nicht ohne Begründung einfach Daten kopieren. Das muss vor der Reise bedacht werden. Schoen, der US-Bürger ist, erläuterte das an einem Beispiel. Er habe zum Camp nach Finowfurt ein neues Betriebssystem mitgebracht. Dafür habe er seine Notebookfestplatte, auf der sich die meisten Daten befinden, zu Hause gelassen und reise mit einem Betriebssystem, das nur die nötigsten Daten enthalte. Im Falle einer Durchsuchung könnten so keine kritischen Daten kopiert werden. Schoen empfahl zudem, vor der Einreise in die USA die Festplatte von eventuellen Restdaten zu säubern und sicher zu löschen.
Sollte der Reisende dennoch wichtige Daten wie Geschäftsgeheimnisse oder Berichte von Patienten oder Klienten eines Anwalts mit sich führen, kann er laut Schoen versuchen, eine Durchsuchung nicht zuzulassen. Dabei sollte er dem CBP-Mitarbeiter gegenüber begründen, warum er beispielsweise das Passwort des verschlüsselten Rechners nicht herausgeben will. Seiner Erfahrung nach reagierten die Mitarbeiter dann wohlwollender, sagte Schoen. Auf keinen Fall dürfe ein Einreisender lügen. Dem CBP-Mitarbeiter zu sagen, dass man das Passwort vergessen habe, sei keine gute Idee, denn das sei eine Straftat.
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Daten muss ein Einreisender nicht bei sich tragen |
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