E-Postbrief: Gericht zweifelt Werbeaussagen der Deutschen Post an

In einem vom Bundesverband der Verbraucherzentralen angestrengten Verfahren fing sich der E-Postbrief der Deutschen Post massive Kritik ein. Das Landgericht Bonn habe die Werbeaussagen zum E-Postbrief als irreführend bezeichnet, heißt es in einem Vorabbericht des Spiegel. Demnach fehle dem E-Postbrief eine sichere elektronische Signatur. Dadurch könne der E-Postbrief den herkömmlichen Brief auch nicht ersetzen.
Die Deutsche Post hat den E-Postbrief damit beworben, dass er "so sicher und verbindlich" sei "wie der Brief" . Er übertrage "die Vorteile des klassischen Briefs ins Internet" , versicherte die Post in ihren Werbebotschaften. Das sah das Landgericht Bonn ganz anders.
E-Postbrief ist kein Ersatz für einen herkömmlichen Brief
Das Gericht betonte, dass etwa bei einer Kündigung einer Wohnung die bisherige Schriftform zwingend vorgeschrieben sei. Zudem müssten solche Schriftstücke mit der eigenhändigen Unterschrift versehen sein. All das kann der E-Postbrief demnach nicht bieten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen zog vor Gericht, weil er befürchtete, dass Verbraucher durch die E-Postbrief-Werbung getäuscht werden.
Die Verbraucherschützer befürchten, dass Verbraucher wichtige Fristen etwa bei Kündigungen versäumen könnten, wenn sie den Werbeaussagen der Post folgten.
Die Post versucht seit einiger Zeit, den E-Postbrief als Alternative zum herkömmlichen Brief zu lancieren. Es ist eine Mischung aus E-Mail und normalem Brief. Die Post befürchtet einen weiteren Umsatzrückgang, weil immer weniger Briefe geschrieben werden als noch vor einigen Jahren.
Der Gerichtsbeschluss ist nach den Angaben des Magazins allerdings noch nicht rechtskräftig.



