E-Postbrief

Gericht zweifelt Werbeaussagen der Deutschen Post an

Das Landgericht Bonn hat die Werbeaussagen der Deutschen Post zum E-Postbrief als irreführend bezeichnet. Das berichtet der Spiegel. Nach Auffassung des Gerichts könne der E-Postbrief nicht als Ersatz für einen herkömmlichen Brief verwendet werden.

Artikel veröffentlicht am ,
E-Postbrief-Webseite
E-Postbrief-Webseite (Bild: Golem.de)

In einem vom Bundesverband der Verbraucherzentralen angestrengten Verfahren fing sich der E-Postbrief der Deutschen Post massive Kritik ein. Das Landgericht Bonn habe die Werbeaussagen zum E-Postbrief als irreführend bezeichnet, heißt es in einem Vorabbericht des Spiegel. Demnach fehle dem E-Postbrief eine sichere elektronische Signatur. Dadurch könne der E-Postbrief den herkömmlichen Brief auch nicht ersetzen.

Die Deutsche Post hat den E-Postbrief damit beworben, dass er "so sicher und verbindlich" sei "wie der Brief". Er übertrage "die Vorteile des klassischen Briefs ins Internet", versicherte die Post in ihren Werbebotschaften. Das sah das Landgericht Bonn ganz anders.

E-Postbrief ist kein Ersatz für einen herkömmlichen Brief

Das Gericht betonte, dass etwa bei einer Kündigung einer Wohnung die bisherige Schriftform zwingend vorgeschrieben sei. Zudem müssten solche Schriftstücke mit der eigenhändigen Unterschrift versehen sein. All das kann der E-Postbrief demnach nicht bieten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen zog vor Gericht, weil er befürchtete, dass Verbraucher durch die E-Postbrief-Werbung getäuscht werden.

Die Verbraucherschützer befürchten, dass Verbraucher wichtige Fristen etwa bei Kündigungen versäumen könnten, wenn sie den Werbeaussagen der Post folgten.

Die Post versucht seit einiger Zeit, den E-Postbrief als Alternative zum herkömmlichen Brief zu lancieren. Es ist eine Mischung aus E-Mail und normalem Brief. Die Post befürchtet einen weiteren Umsatzrückgang, weil immer weniger Briefe geschrieben werden als noch vor einigen Jahren.

Der Gerichtsbeschluss ist nach den Angaben des Magazins allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Schiwi 15. Aug 2011

Wie du vielleicht vergessen hast, waren die Franzosen und die Französische Sprache vor...

Keridalspidialose 15. Aug 2011

irreführend und anzuzweifeln. Das ist die Natur von Werbeaussagen.

Shadow27374 14. Aug 2011

Solange es keine Ende zu Ende Verschlüsselung gibt sind beide Produkte in ihrer...



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