Galaxy Tab 10.1

Apple und Samsung treffen sich am 25. August vor Gericht

Vor dem Landgericht Düsseldorf wird es am 25. August 2011 eine mündliche Verhandlung zu der Streitsache Apple gegen Samsung geben. Apple hatte Samsung diese Woche per einstweiliger Verfügung den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 untersagt.

Artikel veröffentlicht am ,
Streitobjekt: Samsungs Galaxy Tab 10.1
Streitobjekt: Samsungs Galaxy Tab 10.1 (Bild: Golem.de, Andreas Sebayang)

Am 25. August 2011 wird das Landgericht Düsseldorf Samsung erstmals vor der Zivilkammer 14c zum Verkaufsstopp des Galaxy Tab 10.1 anhören. An diesem Tag ist am Vormittag eine mündliche Verhandlung in dem Streitfall angesetzt. Apple hatte diese Woche vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirkt, die dem südkoreanischen Hersteller den Verkauf des Tablets in der EU mit Ausnahme der Niederlande untersagt.

Samsung hatte sich dann darüber beschwert, dass das Gericht entschieden hatte, ohne sich Samsungs Position in dem Fall anzuhören. Samsung hatte angekündigt, die Entscheidung juristisch anfechten zu wollen. Bei der mündlichen Verhandlung kann Samsung dem Gericht seine Sichtweise darlegen. Bei der Verhandlung wird über Samsungs Widerspruch verhandelt.

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Samsung Galaxy Tab 10.1

Bis zum 25. August 2011 wird das Verkaufsverbot für Samsungs Honeycomb-Tablet weiterhin gelten. Bei Händlern in Deutschland ist das Galaxy Tab 10.1 derzeit weiterhin zu bekommen, noch müssen Interessierte das Gerät also nicht mühsam aus den Niederlanden importieren. Wie lange das noch so sein wird, ist nicht absehbar.

Apple hatte am 4. August 2011 beim Landgericht Düsseldorf einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Diese hatte das Gericht dann am 9. August 2011 erlassen. Wie das Gericht erklärte, hatte Samsung bereits am 29. Juli 2011 vor Gericht eine Schutzschrift hinterlegt, in der die Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung angezweifelt wurde. Zudem argumentiert Samsung damit, dass bereits ein Nichtigkeitsantrag zu Apples Gemeinschaftsgeschmacksmuster vorbereitet sei, womit der Grund für die einstweilige Verfügung entfallen würde.

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consulting 16. Aug 2011

Ich zitiere einmal: (Zitat Anfang) Hinsichtlich der Klage durch Apple wegen...

JeanClaudeBaktiste 14. Aug 2011

Da Samsung Apple Displays verkauft nennt man das wohl WIN WIN :)

Trollversteher 13. Aug 2011

Hier geht's zwar nicht um Patente, aber ansonsten gebe ich dir Recht: Patente, die nur in...

neocron 13. Aug 2011

Dann wird das seine gruende haben ... warum behauptet samsung dann sie haetten die...



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