Fremde Fotos bei eBay
LG Köln deckelt Kosten für Abmahnungen
In einem Verfahren um die unerlaubte Verwendung fremder Fotos für eine Privatauktion bei eBay hat das Landgericht Köln entschieden, dass die Kosten der Abmahnung auf 100 Euro begrenzt werden.

Die 100-Euro-Deckelung für Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen hat in der Rechtsprechung noch nicht oft Anwendung gefunden. Ein aktueller Fall in Köln schafft nun etwas mehr Rechtsklarheit.
Die einmalige Verwendung weniger fremder Fotos, um im Rahmen einer privaten eBay-Auktion Reifen zu verkaufen, stellt demnach lediglich eine einfach gelagerte Urheberrechtsverletzung dar. Dafür dürfen dem Urheberrechtsverletzer gemäß Paragraf 97a Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes nicht mehr als 100 Euro Abmahnkosten in Rechnung gestellt werden. Das hat das Kölner Landgericht am 21. April 2011 entschieden (Az. 137 C 691/10), berichtet die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.
Das Gericht wies damit die Klage eines Rechteinhabers ab, der vom eBay-Verkäufer neben 1.800 Euro Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung von sechs Fotos auch Anwaltskosten in Höhe von 1.192,60 Euro kassieren wollte. Der Beklagte hatte sich zuvor geweigert und lediglich 265,70 Euro Abmahnkosten und 300 Euro Schadensersatz gezahlt.
Das Gericht vertrat in seinem Urteil die Auffassung, dass der vom Kläger geforderte Schadensersatz weit überzogen sei. Angemessen wären für die einmalige, nicht geschäftliche, Nutzung der Fotos lediglich 45 Euro Schadensersatz pro Bild. Der Kläger hätte also vom Beklagten insgesamt mehr Geld bekommen als ihm aus Sicht des Gerichts zugestanden hätte. Aus diesem Grund wies es die Klage ab.
Der Gesetzgeber hat sich bei der Einführung der 100-Euro-Deckelung mit Erläuterungen zurückgehalten und die Auslegung den Gerichten überlassen. Den für viele Rechteinhaber und Anwälte lukrativen Massenabmahnungen für Urheberrechtsverletzungen im Internet hat das keinen Abbruch getan. Die Gerichte haben in der Vergangenheit die Deckelung nur in Ausnahmefällen für zutreffend gehalten. Zumindest bei aktuellen Musikstücken und Filmen gehen die Richter in der Regel von einem schwereren Fall der Urheberrechtsverletzung aus. Dafür fallen dann - neben Schadensersatz - Abmahngebühren von mehreren hundert bis über Tausend Euro an.
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Klar darf ich fremde Bilder für den Eigengebrauch nutzen wie ich lustig bin....
Die Bilder im Internet veröffentlichen tun ja in der Regel die Kunden des Fotografen. Da...