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Inkassofirma verkündet Haftstrafe gegen Abofallennutzer
Die Firma Deutsche Zentral Inkasso verbreitet, dass ein junger Mann, der eine Rechnung der Abofalle My-Download.de nicht bezahlt hat, im Gefängnis sitzt. Verbraucherschützer vermuten eine geschickte Irreführung.

Das Berliner Unternehmen Deutsche Zentral Inkasso verbreitet, ein Mann, der die Zahlung des vereinbarten Abo-Preises für das Portal My-Download.de schuldig geblieben sei, sitze derzeit in der Justizvollzugsanstalt Dresden: "Schuldner der Deutschen Zentral Inkasso GmbH sitzt 6 Monate in JVA Dresden ein."
Auch nach der Haftentlassung wolle das Inkassounternehmen weiter versuchen, die Gebühren für die Abofalle einzutreiben, kündigte Geschäftsführer Bernhard Soldwisch an.
Deutsche Zentral Inkasso ist für Golem.de seit zwei Tagen für Rückfragen telefonisch und per E-Mail nicht zu erreichen. Unklar ist, ob der genannte Nutzer von My-Download.de sich wegen offener Rechnungen bei der Plattform oder aus anderen Gründen in Haft befindet. Eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Niedersachsen sagte Golem.de: "Das ist eine geschickte Irreführung, weil nicht klar ist, warum da jemand in Haft sitzt. Wer nur die Überschrift 'Deutsche Zentral Inkasso GmbH: Schuldner für 6 Monate in Haft' liest, bekommt erst einmal einen großen Schreck. Unsere Juristen sind dabei, diesen speziellen Fall genau zu überprüfen."
Bei My-download.de handelt es sich um eine sogenannte Abofalle, wo derzeit für einen Preis von 192 Euro ein Zweijahres-Abonnement für Software wie Openoffice 3, Adobe Reader 9 und Flash Player 10 angeboten wird, die im Internet kostenlos verfügbar ist. Der Preis ist auf der Website gut sichtbar angegeben. My-Downloads.de wird nach eigenen Angaben von der Firma Premium Content mit Sitz in Rodgau betrieben.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, die Geldforderungen der Deutschen Zentral Inkasso nicht zu zahlen und spricht von einer "Inkassomafia". Es gebe Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Inkassounternehmens. Die Deutsche Zentral Inkasso hat deswegen Strafanzeige gegen die Verbraucherzentrale Niedersachsen erstattet.
Am 28. Juli 2011 erklärte die Verbraucherzentrale Niedersachsen, die Deutsche Zentrale Inkasso lege ihren Mahnschreiben für Premium Content Kopien eines Urteils des Amtsgerichts Langen bei, wo im Sinne der Abofallenbetreiber entschieden wurde, um Zahlungsunwillige einzuschüchtern. Dieses Urteil mache die Forderungen nicht seriöser, da es eine Reihe anderer Gerichtsentscheidungen gebe, die den Verbrauchern Recht gegeben hätten, so die Verbraucherschützer. "Das Amtsgerichtsurteil bezieht sich zudem auf einen Einzelfall und ist für andere Fälle nicht relevant." Die Deutsche Zentral Inkasso sei derzeit der aktivste Versender von Mahnschreiben für Abofallenbetreiber, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat sich in einer Erklärung vom 10. August 2011 von der Deutschen Zentral Inkasso distanziert. Nachfragen von Empfängern von Mahnschreiben bei dem Branchenverband "lassen erhebliche Zweifel erkennen, ob das Unternehmen den strengen Regeln zur ordnungsgemäßen, redlichen und gewissenhaften Berufsausübung nachkommt, die der BDIU seinen Mitgliedsunternehmen auferlegt."
Das Kammergericht Berlin hatte die Registrierung des Unternehmens im Rechtsdienstleistungsregister widerrufen. Dagegen hat die Deutsche Zentral Inkasso am 8. Januar 2010 mit aufschiebender Wirkung Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Eine mündliche Verhandlung ist laut BDIU für Ende August 2011 anberaumt.
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Klar doch, weil die besonders fuer kompetentes Handeln bekannt ist... Vielleicht hast Du...
Vor Gericht gibt es kein Betriebsgeheimniss. Es gibt bestenfalls ein Betriebsgeheimniss...
Naja, wenn er gelesen hat, daß man das nicht zahlen muss, ist die Wahrscheinlichkeit...
Fast alle Schuldnerberatungen sind maßlos überfüllt, Wartezeiten von Monaten nichts...