Galaxy Tab 10.1: Samsung reagiert auf Verkaufsverbot
Der südkoreanische Hersteller Samsung(öffnet im neuen Fenster) empört sich in einer Stellungnahme gegenüber Reuters(öffnet im neuen Fenster) darüber, dass es vor dem fast EU-weiten Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 keine Anhörung gab. Für eine einstweilige Verfügung in Deutschland ist dies laut Florian Müller vom FOSS-Patents-Blog(öffnet im neuen Fenster) gar nicht nötig. Apple muss demnach das Gericht aber von der Patentrechtsverletzung überzeugen und im Fall einer gerichtlichen Niederlage eine Entschädigung an Samsung zahlen.
"Wir werden alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Samsungs innovative Kommunikationsgeräte für Kunden in Europa und auf der ganzen Welt erhältlich sind", erklärte Samsung in einer Stellungnahme. Auch in anderen Ländern wie Australien muss sich Samsung gegen den Tabletmarktführer vor Gericht gegen zumindest temporäre Verkaufsverbote wehren.

Golem.de hat das Galaxy Tab 10.1 bereits getestet. Es ist eines der gelungensten Android-Tablets bisher – und eine ernstzunehmende Konkurrenz für das iPad 2. Laut Florian Müller, der sich eingehend mit den Patentstreitigkeiten um Android befasst, beruft sich Apple hierzulande bei seinem Verkaufsverbot auf das Gemeinschaftsdesign Nr. 000181607-0001(öffnet im neuen Fenster).
Wer das Galaxy Tab 10.1 trotzdem gerne hätte, kann es sich vermutlich aus den Niederlanden bestellen – im Nachbarland soll der Verkauf aufgrund der dort anderen gesetzlichen Regelungen noch nicht verboten sein. Allerdings läuft das Verfahren dort unabhängig zur EU, weil andere Bestimmungen gegen Unlauteren Wettbewerb gelten. Es könnte also sein, dass es in Kürze auch in den Niederlanden ein Verkaufsverbot gibt.
Nachtrag vom 10. August 2011, 12:09 Uhr
Mittlerweile hat auch Samsung Electronics Deutschland eine Stellungnahme abgegeben: "Samsung ist von der Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf enttäuscht. Wir werden umgehend handeln und Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Samsung wird sein geistiges Eigentum durch gerichtliche Schritte in Deutschland weiter verteidigen. Wir werden die Verteidigung unserer Rechte auch weltweit aktiv fortsetzen. [...]"
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