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DDoS-Attacken: Mutmaßlicher Lulzsec-Sprecher gegen Kaution frei

Der mutmaßliche Lulzsec-Sprecher wird in Großbritannien angeklagt. Er soll unter anderem an der DDoS-Attacke auf eine britische Strafverfolgungsbehörde beteiligt gewesen sein.
/ Werner Pluta
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Mutmaßlicher Lulzsec-Sprecher wird angeklagt. (Bild: Web Ninjas)
Mutmaßlicher Lulzsec-Sprecher wird angeklagt. Bild: Web Ninjas

Die britischen Behörden haben gegen ein mutmaßliches Mitglied der Crackergruppe Lulz Security (Lulzsec) Anklage erhoben, wie die BBC berichtet(öffnet im neuen Fenster) . Der 19-Jährige ist im Zusammenhang mit Cyberattacken in fünf Punkten angeklagt und soll im Laufe des Tages einem Richter in London vorgeführt werden.

Scotland Yard hatte den Mann in der vergangenen Woche festgenommen . Nach Erkenntnissen der Fahnder soll er der Sprecher von Lulzsec sein, der unter dem Pseudonym Topiary auftritt. Allerdings berichtete ein US-Blog am Tag nach der Verhaftung, dass die britische Polizei möglicherweise den Falschen verhaftet habe.

Dem mutmaßlichen Lulzsec-Sprecher wird zur Last gelegt, sich unerlaubt Zutritt zu Computern verschafft sowie mit anderen konspiriert zu haben, um Distributed-Denial-of-Service-Attacken (DDoS-Attacken) durchzuführen. Darunter war auch der DDoS-Angriff auf die Strafverfolgungsbehörde Serious Organised Crime Agency(öffnet im neuen Fenster) (Soca) am 20. Juni 2011, für den Lulzsec die Verantwortung übernommen(öffnet im neuen Fenster) hat.

Nachtrag vom 1. August 2011, 15.23 Uhr:

Das Londoner Gericht habe den 19-Jährigen gegen Zahlung einer Kaution auf freien Fuß gesetzt, berichtet die britische Tageszeitung The Guardian(öffnet im neuen Fenster) . Das Gericht hat den nächsten Verhandlungstermin für den 30. August angesetzt.

Bis zur Verhandlung muss der junge Mann bei seiner Mutter in Spalding in der ostenglischen Grafschaft Lincolnshire wohnen. Er muss eine Fußfesssel tragen, um sicherzustellen, dass er zwischen 22 Uhr und 7 Uhr das Haus nicht verlässt.

Außerdem darf der mutmaßliche Lulzsec-Sprecher nicht das Internet nutzen – weder direkt, noch darf er eine andere Person damit beauftragen.


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