Creative Commons
CC-Lizenz besteht vor deutschem Gericht
Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 8. Oktober 2010 (Az. 16 O 458/10) die Nutzung eines CC-lizenzierten Fotos wegen eines Lizenzverstoßes verboten. Das ist nach Angaben des ifrOSS das erste Mal, dass eine Creative-Commons-Lizenz in Deutschland gerichtlich durchgesetzt wurde.

Die Urheberin eines Fotos von Thilo Sarrazin ist erfolgreich gegen die DVU vorgegangen, die das Foto in ihrem Blog genutzt hatte, meldet das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS). Das Foto war ohne Hinweis auf die Bedingungen der Creative-Commons-Lizenz "Attribution - Sharealike 3.0 Unported" veröffentlicht worden.
Die Fotografin erwirkte daher eine einstweilige Verfügung gegen den Blogbetreiber, denn die Nutzung stellt nach Auffassung des Gerichts eine "nicht von einer Genehmigung der Antragstellerin gedeckte und damit im Sinne des § 97 Abs. 1 UrhG widerrechtliche Verwendung" dar.
Das Landgericht Berlin folgt damit für die Creative-Commons-Lizenzen der Rechtsprechung zur GNU General Public License. Auch hier hatten mehrere Gerichte eine Urheberrechtsverletzung bei einem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen angenommen.
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Das hat aber nichts mit der Lizenz zu tun, sondern schlicht und einfach damit, dass...