Creative Commons: CC-Lizenz besteht vor deutschem Gericht

Die Urheberin eines Fotos von Thilo Sarrazin ist erfolgreich gegen die DVU vorgegangen, die das Foto in ihrem Blog genutzt hatte, meldet das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software(öffnet im neuen Fenster) (ifrOSS). Das Foto war ohne Hinweis auf die Bedingungen der Creative-Commons-Lizenz "Attribution - Sharealike 3.0 Unported" veröffentlicht worden.
Die Fotografin erwirkte daher eine einstweilige Verfügung gegen den Blogbetreiber, denn die Nutzung stellt nach Auffassung des Gerichts eine "nicht von einer Genehmigung der Antragstellerin gedeckte und damit im Sinne des § 97 Abs. 1 UrhG widerrechtliche Verwendung" dar.
Das Landgericht Berlin folgt damit für die Creative-Commons-Lizenzen der Rechtsprechung zur GNU General Public License. Auch hier hatten mehrere Gerichte eine Urheberrechtsverletzung bei einem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen angenommen.