Google Book Settlement: Richter setzt Parteien ein Ultimatum bis September

Der New Yorker Richter Denny Chin hat den gegnerischen Parteien im Streit um das Google Book Settlement ein Ultimatum gesetzt. Wenn sie sich auf keine Lösung einigen könnten, werde er entscheiden, berichtet das US-Branchenblatt Publishers Weekly(öffnet im neuen Fenster) .
Mehr Zeit
Die Beteiligten waren am Dienstag zu einer Anhörung vor dem New Yorker Bezirksgericht erschienen, um über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen zu berichten. Dabei haben sie Chin erneut um mehr Zeit gebeten.
Anders als bei früheren Statustreffen reagierte der Richter dieses Mal ungehalten: Er sei besorgt über den langsamen Fortschritt in dem Verfahren um die von Google gescannten Bücher, das sich inzwischen seit sechs Jahren hinzieht . Chin hat beiden Parteien bis zum 15. September Zeit gegeben. Sollten sie bis dahin keine Einigung gefunden haben oder eine solche zumindest nicht in Sicht sein, werde er ein Urteil fällen, sagte der Richter.
Abkommen über gescannte Bücher
Chin hatte im März 2011 erst das sogenannte Amended Settle Agreement abgewiesen , das eine Überarbeitung des Google Book Settlement darstellte. In dieser 2008 geschlossenen außergerichtlichen Einigung hatten Autoren und Verleger mit Google Regeln festgelegt, nach denen Google die gescannten Bücher nutzen darf.
Das Google Book Settlement hat weltweit Proteste ausgelöst. Zu den Kritikern gehörten unter anderem die Bundesregierung und das US-Justizministerium . Das Abkommen räume Google praktisch ein Monopol über alle Bücher ein, an denen keine Rechte geltend gemacht werden.
Widerspruch oder Zustimmung
Ein weiterer strittiger Punkt ist der Umgang mit Büchern, deren Urheberrechtsschutz noch nicht abgelaufen ist, die aber im Handel nicht mehr erhältlich sind: Google wollte durchsetzen, dass Rechteinhaber einer digitalen Nutzung der vergriffenen Bücher widersprechen müssen (Opt-out). Die Gegner hingegen wollen eine Opt-in-Regelung, also dass die Rechteinhaber der Nutzung explizit zustimmen müssen. Auch Chin bevorzugt(öffnet im neuen Fenster) eine Opt-in-Regelung, der Google jedoch nicht zustimmen will.
Diese Lösung bevorzuge auch der US-Schriftstellerverband Authors Guild, sagte dessen Anwalt Michael Boni. Beide Seiten träfen sich zwar regelmäßig und hielten Telefonkonferenzen ab, aber sie seien noch nicht ganz dort angekommen. Es sei ein komplexer Sachverhalt, der zu klären sei, aber es werde versucht, den Fall mit einer Opt-in-Regelung beizulegen.



