Bing Maps Streetside: Vorabwiderspruchsmöglichkeit per Post oder Internet
Microsoft bietet Privatpersonen zwischen dem 1. August und dem 30. September 2011 eine Vorabwiderspruchsmöglichkeit für die Veröffentlichung von Fotos ihrer Häuser. Geknipst werden die Fotos von kamerabestückten Autos, die durch deutsche Städte und Gemeinden fahren, wie es auch bei Googles Kameraautos für Google Street View der Fall war. Der Vorabeinspruch ist per Onlineformular oder per Brief möglich. Wer über keinen Onlinezugang verfügt, kann sich das Formular auch postalisch zuschicken lassen.
Mit dem rechtzeitig abgeschickten Formular ist es dann möglich, die Veröffentlichung von Fotos der eigenen Hausfassade bereits vor dem Start von Bing Maps Streetside in Deutschland zu verhindern. Vorabwidersprüche, die vor oder nach dem genannten Zeitraum an Microsoft gestellt werden, werden nicht berücksichtigt.
Wer die Frist verpasst, hat laut Microsoft erst nach Veröffentlichung der jeweiligen Häuserfronten wieder die Möglichkeit, der weiteren Veröffentlichung zu widersprechen. Die Kamerautos sind seit Mai 2011 im Süden Deutschlands unterwegs, eine Liste der Streetside-Fahrttermine(öffnet im neuen Fenster) steht zur Einsicht zur Verfügung. Die Fotos von Fassaden und Straßenzügen sollen im Herbst 2011 online gehen und neue Webdienste ermöglichen.
Das Onlineformular soll ab dem 1. August 2011 unter www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx(öffnet im neuen Fenster) zur Verfügung stehen. Alternativ kann auch ein Formular zum Ausdrucken heruntergeladen und dann ausreichend frankiert an Microsoft Deutschland GmbH, Widerspruch Bing Maps Streetside, Postfach 101033, 80084 München geschickt werden.
Wer keinen Internetzugang hat, kann Microsoft ein Schreiben mit der Bitte um Zusendung des Formulars zum Vorabwiderspruch unter Angabe einer Rücksendeadresse an folgende Anschrift senden: Microsoft Deutschland GmbH, Widerspruch Bing Maps Streetside, Postfach 101033, 80084 München.
Die Vorabwiderspruchsmöglichkeit hat Microsoft nicht freiwillig , sondern erst nach einer Einigung mit der bayerischen Datenschutzaufsicht eingerichtet. Das Unternehmen hält einen Widerspruch nach Veröffentlichung weiterhin für praktikabler. Landesdatenschützer von Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen hatten jedoch damit gedroht , die Veröffentlichung der Bilder generell zu untersagen.



