Julian Assange
Londoner Gericht verhandelt über Auslieferung an Schweden
Wird Wikileaks-Gründer Julian Assange an Schweden ausgeliefert oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Gericht in London. Die Verhandlung ist auf zwei Tage angelegt. Das Urteil könnte aber erst in mehreren Wochen verkündet werden.

In London hat das Berufungsverfahren um die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange begonnen. Im Februar hatte ein britisches Gericht entschieden, dass Assange nach Schweden ausgeliefert wird. Dieser hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Assange steht seit Dezember 2010 in Großbritannien unter Hausarrest.
Assange wird von den schwedischen Behörden wegen Sexualdelikten an zwei Frauen gesucht. Die Staatsanwaltschaft in Stockholm hatte ihn mit einem europäischen Haftbefehl suchen lassen. Das war ihrer Darstellung nach die einzige Möglichkeit, ihn zu den Vorwürfen zu befragen. Assanges Anwälte hingegen hatten angegeben, der Staatsanwältin mehrfach Termine für Befragungen angeboten zu haben, die diese jedoch stets ausschlug.
Neue Anwälte
Vor der Verhandlung hat Assange neue Anwälte engagiert: Ben Emmerson ist spezialisiert auf europäische Menschenrechtsgesetze; Gareth Peirce ist eine erfahrene Strafverteidigerin, die schon die fälschlich als IRA-Terroristen verurteilten Guildford Four und Birmingham Six in ihren Berufungsverfahren sowie Guantanamo-Häftling Moazzam Begg vertreten hat.
Assange traf um 9:15 Uhr (Ortszeit London) beim Royal Courts of Justice ein, berichtet die britische Tageszeitung The Guardian. Er beantwortete den wartenden Journalisten keine Fragen. Unter den Zuschauern der Verhandlung waren der isländische Journalist und Wikileaks-Aktivist Kristinn Hrafnsson und Vaughan Smith, Gründer der Londoner Journalistenvereinigung Frontline und Besitzer des Landhauses, in dem Assange unter Hausarrest steht. Zwischen 13 und 14 Uhr Ortszeit pausierte das Gericht.
Am ersten Verhandlungstag hatten Assanges Anwälte das Wort. Sie bezogen sich auf die Anklage der schwedischen Staatsanwaltschaft sowie auf den europäischen Haftbefehl. Zunächst bemängelten sie, der Haftbefehl enthalte keine faire und genaue Beschreibung der Taten, die Assange vorgeworfen werden. Assange hatte stets beteuert, die sexuellen Kontakte zu den beiden Frauen seien einvernehmlich gewesen. Eine Frau hatte ihm vorgeworfen, er habe mit ihr Sex gehabt, als sie schlief oder sich im Halbschlaf befand. Das sei, so argumentierten die Anwälte, in Schweden illegal, in Großbritannien aber nicht, also demnach kein Grund für eine Auslieferung.
Kein Haftbefehl für eine Befragung
Außerdem sei der Haftbefehl nicht gültig, da die Staatsanwaltschaft in Stockholm Assange nicht aus Gründen der Strafverfolgung suche, sondern lediglich, um ihn zu befragen. Ein europäischer Haftbefehl dürfe jedoch nicht für eine Befragung ausgestellt werden, die der Vorbereitung einer Anklage diene. Die Staatsanwaltschaft in Stockholm hatte zum Zeitpunkt des Haftbefehls noch keine Anklage gegen Assange erhoben. Auch sei, um ihn zu vernehmen, keine Auslieferung nötig. Eine solche Befragung könne auch per Telefon oder Skype durchgeführt werden.
Das Verfahren ist auf zwei Verhandlungstage angelegt. Das Urteil könnte aber laut Guardian erst in mehreren Tagen oder Wochen bekanntgegeben werden.
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Grundsätzlich finde ich das völlig in Ordnung, das Problem besteht nur leider in der...