US-Bürgerrechtler: Details über Biometriedatenbank des FBI veröffentlicht

Die US-Bürgerrechtsgruppe Center for Constitutional Rights (CCR) hat Details zur der Personendatenbank Next Generation Identification (NGI) veröffentlicht, die die US-Bundespolizei Federal Bureau of Investigation (FBI) aufbaut . CCR und weitere Bürgerrechtsgruppen hatten die Einsicht in die Dokumente zu NGI(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf den Freedom of Information Act (FOIA), das US-Informationsfreiheitsgesetz, erstritten.
Mehr Möglichkeiten als die aktuelle Datenbank
Das Projekt selbst ist nicht geheim – das FBI beschreibt es auf seiner Website(öffnet im neuen Fenster) . Die vom CCR veröffentlichten Dokumente enthüllen aber weitere Einzelheiten über NGI. Diese bietet deutlich mehr Möglichkeiten zum Erfassen und Durchsuchen von Datensätzen als die aktuelle FBI-Datenbank Integrated Automated Fingerprint Identification System (Iafis).
Wie die CCR-Dokumente zeigen, kann NGI mehrere biometrische Merkmale speichern. In Iafis kann nur ein Merkmal, nämlich die Fingerabdrücke, erfasst werden. NGI speichert neben den Fingerabdrücken auch Iriscans, Handabdrücke und eine Stimmprobe. Weitere biometrische Merkmale können in Zukunft hinzukommen. In NGI können auch mehr multimediale Daten gespeichert werden, darunter Bilder von Überwachungskameras. NGI wird über ausgefeilte Suchmechanismen sowie über eine Gesichtserkennung verfügen, so dass die Einträge sehr effizient durchsucht werden können.
Daten mehrerer Behörden
Laut den aktuellen Dokumenten wird nicht nur das FBI seine Daten in NGI ablegen, sondern auch das US-Heimatschutzministerium, das Department of Homeland Security (DHS). Derzeit unterhalten beide Stellen noch eigene Datenbanken, in denen Personendaten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Geschlecht, Rasse, Fahndungsfotos oder Fingerabdrücke gespeichert sind. Künftig werden die Daten alle in einer Datenbank vorgehalten. Allerdings dürfen DHS und FBI heute schon die jeweils andere Datenbank durchsuchen.
Weiterer Kritikpunkt der Bürgerrechtler ist, dass in NGI offensichtlich der Unterschied zwischen Daten, die von Strafvollzugsbehörden stammen, und Daten aus zivilen Quellen aufgehoben wird. Das FBI erfasst in Iafis nicht nur Ermittlungsdaten, sondern auch Daten aus zivilen Quellen wie etwa von Personen, die mit Kindern und Senioren arbeiten, angehenden Staatsanwälten oder von Angestellten im öffentlichen Dienst. Diese Datensätze enthalten keine Fotos, sind von Ermittlungsdaten getrennt und werden aus Massenabfragen ausgeschlossen.
Informationen über Reisende
Diese Trennung könnte in NGI fallen: FBI erwägt laut den Dokumenten, die zivilen Daten künftig in Datenbankenabfragen einzubeziehen. Außerdem integriert die US-Bundespolizei in NGI Daten vom DHS und dem Außenministerium wie etwa Visumsanträge oder Daten über Ein- und Ausreise.
Das FBI hat NGI bereits als "größer, schneller und besser" angepriesen. Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hingegen kritisiert(öffnet im neuen Fenster) , dadurch sei sie "viel schlimmer für die Privatsphäre" .