Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Geldwäscheprävention: Gesetzentwurf bedeutet Ende von anonymen Bezahldiensten

Mit Geldwäscheprävention begründet der Gesetzgeber einen Vorstoß, der anonymes Bezahlen im Internet unmöglich machen soll. "Es gibt dafür nicht ansatzweise ein Argument, weil im Bagatellbereich nichts geldwäscherelevant werden könnte" , sagte Datenschützer Thilo Weichert.
/ Achim Sawall
55 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Thilo Weichert im Jahr 2009 auf einer Demonstration (Bild: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)
Thilo Weichert im Jahr 2009 auf einer Demonstration Bild: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung(öffnet im neuen Fenster) könnte das Ende von anonymen Bezahldienstabwicklern im Internet bedeuten. Das erklärte der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention vorgelegt, der vorsieht, dass Nutzer von elektronischen Bezahlsystemen auch bei Bagatellbeträgen verpflichtet werden, sich zu identifizieren. "Es gibt dafür nicht ansatzweise ein Argument, weil im Bagatellbereich nichts geldwäscherelevant werden könnte" , sagte Weichert Golem.de auf Anfrage.

Der Gesetzesvorschlag komme aus heiterem Himmel und sei versteckt in einem unverdächtigen Gesetz. "Würde er umgesetzt, so wäre das eine Katastrophe für den Datenschutz im Internet und für dortige Bezahlsysteme: Es wäre praktisch nicht mehr möglich, im Internet - aber auch anderswo elektronisch - anonym einzukaufen. Die Identifizierungspflicht, für die kein Schwellenwert vorgesehen ist, würde dazu führen, dass anonymes Einkaufen und Bezahlen ausgeschlossen wäre, selbst wenn es nur um Centbeträge geht. Mit Geldwäschebekämpfung hat dies nichts zu tun."

Die Gesetzesvorlage benutzt den Begriff E-Geld, womit jeder elektronisch, darunter auch magnetisch, gespeicherte monetäre Wert gemeint ist.

So würde die Paysafecard, die mit EU-Forschungsmitteln entwickelt wurde, im Kern in Frage gestellt, erklärte Weichert. Das Gesetzesprojekt widerspreche dem Telemediengesetz, in dem festgelegt ist, dass die Nutzung von Onlinediensten anonym oder unter Pseudonym möglich sein muss. Weichert: "Wie wichtig dies sein kann, hat der 100-Millionen-Datensätze-Klau bei Sony gezeigt, bei dem die anonym zahlenden Spieler jetzt im Gegensatz zu den Kreditkartenzahlern nicht den Risiken ausgesetzt sind, dass ihre Finanzdaten missbraucht werden."

Da bisher keine vernünftigen Gründe für das Anonymitätsverbot im Gesetzesvorschlag vorgetragen worden seien, forderte Weichert die ersatzlose Streichung in dem Entwurf.


Relevante Themen