Mauritius
GPL komplett infrage gestellt
Vor dem Obersten Gerichtshof von Mauritius behauptet eine Firma, aus GPL-Software abgeleitete Werke würden in ihr alleiniges Eigentum übergehen. Das berichtet Entwickler Harald Welte.

Vor dem Obersten Gerichtshof des Staates Mauritius stellt die Firma Linux Solutions Ltd. die Regelungen der GPL komplett infrage, berichtet Entwickler Harald Welte in seinem Blog. Demnach formuliert die Marketing- und Vertriebschefin des Unternehmens unter Eid, Open-Source-Software wie Linux und Asterisk habe keinerlei Urheberrechtsbeschränkungen. Insbesondere ergäben sich daraus auch keine Beschränkungen für die Nutzung oder die Verteilung der Software.
In der Erklärung zieht sie außerdem den Schluss, dass jedes abgeleitete Werk Eigentum dessen werde, der dieses Werk kreiert habe. Somit seien die entwickelten Anwendungen, Konfigurationsdateien und Funktionen alleiniges Eigentum des Entwicklers. In dem Verfahren wirft das Unternehmen Linux Solutions einem freien Entwickler den Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung vor. Der Entwickler soll Code veröffentlicht haben, während er für das Unternehmen tätig war.
Diese Sichtweise auf die GPL ist offensichtlich falsch. Welte stellt deshalb scherzhaft die Frage: "Welche Art von Haschisch rauchen die in Mauritius?" Weiter schreibt er: "Egal ob der Beschuldigte die Vereinbarung gebrochen hat oder nicht, ich denke es ist inakzeptabel, dass solch lächerliche Behauptungen vor einem obersten Gerichtshof aufgestellt werden."
Sollte das Gericht den Ausführungen des Unternehmens folgen, wären die GPL und wohl auch andere freie Softwarelizenzen hinfällig - zumindest in Mauritius.
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Also das dürfte davon abhängen welche Rechte der Programmierer beim Unternehmen abtritt...
Cool down. Alles tutti, noch ist nichts entschieden. Aufregen darfst du dich, wenn das...
Auch in Mauritius wird der Richter zuerst mal einen Blick in die GPL werfen anstatt blind...
Schade, dass es nicht in den USA passiert, wo es richtig teuer wäre.
Ich hätte es auch als Kolonie geführt. Aber na gut. Das Urprungsposting sollte man melden...