Mauritius: GPL komplett infrage gestellt

Vor dem Obersten Gerichtshof des Staates Mauritius stellt die Firma Linux Solutions Ltd.(öffnet im neuen Fenster) die Regelungen der GPL komplett infrage, berichtet Entwickler Harald Welte in seinem Blog(öffnet im neuen Fenster) . Demnach formuliert die Marketing- und Vertriebschefin des Unternehmens unter Eid, Open-Source-Software wie Linux und Asterisk habe keinerlei Urheberrechtsbeschränkungen. Insbesondere ergäben sich daraus auch keine Beschränkungen für die Nutzung oder die Verteilung der Software.
In der Erklärung zieht sie außerdem den Schluss, dass jedes abgeleitete Werk Eigentum dessen werde, der dieses Werk kreiert habe. Somit seien die entwickelten Anwendungen, Konfigurationsdateien und Funktionen alleiniges Eigentum des Entwicklers. In dem Verfahren wirft das Unternehmen Linux Solutions einem freien Entwickler den Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung vor. Der Entwickler soll Code veröffentlicht haben, während er für das Unternehmen tätig war.
Diese Sichtweise auf die GPL ist offensichtlich falsch. Welte stellt deshalb scherzhaft die Frage: "Welche Art von Haschisch rauchen die in Mauritius?" Weiter schreibt er: "Egal ob der Beschuldigte die Vereinbarung gebrochen hat oder nicht, ich denke es ist inakzeptabel, dass solch lächerliche Behauptungen vor einem obersten Gerichtshof aufgestellt werden."
Sollte das Gericht den Ausführungen des Unternehmens folgen, wären die GPL und wohl auch andere freie Softwarelizenzen hinfällig – zumindest in Mauritius.