Supreme Court: "Studien beweisen keine Gewaltwirkung von Computerspielen"

Computerspiele sind in den USA genauso wie Filme oder Bücher vom 1. Zusatzartikel zur Verfassung(öffnet im neuen Fenster) geschützt, deshalb dürfen weder die Zentralregierung noch die einzelnen Staaten ihre Verbreitung einschränken. Das hat der Supreme Court der USA, das Gegenstück zum deutschen Bundesverfassungsgericht, entschieden, und damit auch der Spieleindustrie zu einem Sieg gegenüber dem Staat Kalifornien verholfen. Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters Antonin Scalia vermitteln Spiele "Ideen durch bewährte Kunstgriffe und durch Elemente, die dem Medium eigen sind." Es sei unerheblich, über welches Medium neue Gedanken oder Meinungen verbreitet würden.
Außerdem hätten die Vertreter von Kalifornien nicht nachweisen können, dass es eine signifikante Anzahl von Eltern gebe, die Verkaufsbeschränkungen befürworten. Sieben von neun Richtern haben dafür gestimmt, dass auch Games den Schutz durch das "First Amendment" genießen. Lediglich zwei haben dagegen votiert und damit die Argumente der Jugendschützer für wichtiger befunden.
Der Supreme Court geht in seiner Urteilsbegründung(öffnet im neuen Fenster) auch darauf ein, ob gewalthaltige Computerspiele mehr Schaden bei Minderjährigen anrichten können als Filme oder Bücher. Das Ergebnis: "Psychologische Studien, die einen Zusammenhang zwischen den Gewaltspielen und schädlichen Auswirkungen auf Kinder behaupten, beweisen nicht, dass die Minderjährigen aggressiver agieren. Alle gezeigten Effekte sind klein und können nicht von den Auswirkungen anderer Medien unterschieden werden." Derartige Aussagen könnten angesichts der hoch angesehenen Quelle, aus der sie stammen, auch Bedeutung in der bundesdeutschen Debatte um Gewaltspiele bekommen.
Das Gesetz, über dessen Zulässigkeit der Supreme Court nun entschieden hat, hatte der ehemalige kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger 2004 unterzeichnet. Es ist jedoch nie in Kraft getreten, weil Vertreter der Spielebranche mehrfach dagegen geklagt und diese Rechtsstreitigkeiten immer gewonnen hatten. Das Gesetz hatte vorgesehen, dass auf Computerspielen mit gewalthaltigem Inhalt ein "Für Erwachsene"-Sticker kleben muss. Händler hätten diese Spiele nur an Erwachsene verkaufen dürfen, andernfalls hätte ihnen eine Strafe von bis zu 1.000 US-Dollar gedroht. Das oberste Gericht hatte am 2. November 2010 öffentlich über den Fall verhandelt.