Blogs: LG Berlin erlässt einstweilige Anordnung gegen Google

Das Internet war und ist kein rechtsfreier Raum. Diese Binsenweisheit wird durch eine aktuelle Gerichtsentscheidung aus Berlin erneut bestätigt. In dem Fall ging es um einen Blogbeitrag, der in einem von Google gehosteten Blog erschienen war. Darin wurde unter anderem behauptet, ein namentlich nicht bekannter Berliner sei "asozial" , wäre ein "Spitzel" , sei "geisteskrank und schwachsinnig" , sei "ein russischer Nazi gewesen" und außerdem irgendwie in einen Mord verwickelt.
Der Betroffene wollte eine derartige Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte nicht hinnehmen und erwirkte beim Landgericht Berlin wegen besonderer Dringlichkeit eine einstweilige Anordnung gegen Google. Das Gericht untersagte es Google, unter Androhung von Geld- und Haftstrafen gegen den Vorstand, die genannten Behauptungen "zu verbreiten oder verbreiten zu lassen" ( Beschluss vom 21.6.2011(öffnet im neuen Fenster) , Az. 27 O 335/11).
Google hostete das Blog, von dem aus die Schmähungen auch in Deutschland abgerufen werden konnten. Über ein Impressum verfügte das Blog nicht. Bevor der Fall vor Gericht landete, hatte der Antragsteller seinen Anwalt eine Abmahnung an Google schicken lassen. Auf die Abmahnung blieb jedoch jede Reaktion aus. Da das Blog nicht über das nach deutschem Recht erforderliche Impressum verfügte, hatte der Anwalt des Betroffenen bei Google " eine Mitverantwortung für die öffentliche Verbreitung verleumderischer Behauptungen(öffnet im neuen Fenster) " gesehen. Die drei Richter der 27. Zivilkammer des Berliner Landgerichts teilten diese Auffassung.
Sollte Google der Anordnung nicht nachkommen, droht dem Unternehmen nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Die Haftstrafe wäre an einem Vorstandsmitglied zu vollstrecken.