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Kompromiss: Doch keine EU-Richtlinie für Internetsperren

In Verhandlungen der EU-Gremien ist eine Richtlinie für Internetsperren verhindert worden. Weil die Öffentlichkeit Internetsperren ablehnt, wenn sie wie in Deutschland breit diskutiert werden, wollte das EU-Parlament die Debatte beenden, so Christian Bahls von MOGiS.
/ Achim Sawall
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Cecilia Malmstroem im Mai 2011 (Bild: Georges Gobet/AFP/Getty Images)
Cecilia Malmstroem im Mai 2011 Bild: Georges Gobet/AFP/Getty Images

In Hinterzimmergesprächen zwischen EU-Rat, -Parlament und -Mitgliedstaaten ist ein Kompromiss zu Internetsperren erzielt worden. Das gab Joe McNamee von der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi)(öffnet im neuen Fenster) bekannt. In der nun geplanten Richtlinie soll es keine Verpflichtung für EU-Mitgliedsländer geben, Internetsperren einzuführen. Staaten, in denen es bereits Sperren gibt, werden jedoch nicht aufgefordert, die umstrittene Praxis zu beenden.

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte den Plan für europaweite Internetsperren vorangetrieben . Sie ist Mitglied der Liberalen Volkspartei. Constanze Kurz vom Chaos Computer Club sagte Golem.de: "Nicht nur in Deutschland hat das Netzsperren-Gesetz enormen Widerstand hervorgerufen, auch europaweit gab es viel Kritik an den Plänen der EU-Innenkommissarin. Nun hat sich auch in Europa herumgesprochen, dass Netzsperren keine technisch sinnvolle Maßnahme sind und durch sie auch kein strafbarer Inhalt aus dem Netz verschwindet. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Staaten Europas nun nicht gezwungen werden, Netzsperren einzuführen."

Das EU-Parlament habe zu der Frage wegen der öffentlichen Meinung keine weitere Debatte gewollt. Daher sei es zu dem Kompromiss gekommen, sagte Christian Bahls von MOGiS, einer Organisation von Missbrauchsbetroffenen gegen Internetsperren, im Gespräch mit Golem.de: "Was mich stört, ist, dass in der Richtlinie nur davon die Rede ist, dass die Mitgliedstaaten versuchen sollen, Kindermissbrauchsabbildungen zu löschen. Ich erwarte aber, dass sie ihr Allermöglichstes tun, ihre Prozesse überprüfen und bilateral als auch multilateral die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden in den verschiedenen Ländern verbessern."

Für Länder, die wie Großbritannien und Schweden bereits Internetsperren haben, müsse es einen öffentlich diskutierten Gesetzgebungsprozess geben, der den Einschnitt auf Grundlage eines qualifizierten Richtervorbehalts regelt, sagte Bahls. "Wenn die Öffentlichkeit von Plänen für Internetsperren erfährt, regt sich erheblicher Widerstand. Das war auch in Deutschland so. Viele EU-Mitgliedstaaten, die Sperren haben, führten das hintenherum über freiwillige Vereinbarungen mit den Providern ein, so dass die Öffentlichkeit gar nichts davon erfahren hat." Deswegen habe es dort auch keinen Widerstand gegen Internetsperren gegeben. Bahls: "Wir sind aber weiter fundamental gegen jede Form von Internetsperren."

Alvar Freude vom AK Zensur bewertet die Entscheidung grundsätzlich als eine gute Änderung, da Sperren nicht verpflichtend seien und der Aufbau einer Sperrinfrastruktur nicht vorgeschrieben werde. Freude: "Sperren sind nur optional und wer sperrt, der muss einige Pflichten einhalten, das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem aktuellen Stand in einigen Ländern." Alle Maßnahmen zur Entfernung von Missbrauchsdarstellungen sind aber freiwillig. Das zeige, dass es gar nicht um die Bekämpfung von Kinderpornografie geht, sondern um den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur, sagte Freude Golem.de.


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