DFL: Bundesliga-Spielpläne sind urheberrechtlich geschützt

Der Bundesliga-Spielplan stelle ein urheberrechtlich geschütztes Werk dar, "da die DFL bei seiner Erstellung eine erhebliche schöpferische Leistung erbringt" , sagt DFL-Justiziar Holger Blask. Die schöpferische Leistung bestehe vor allem in "der Anordnung der Begegnungen mit Blick auf verschiedenste Kriterien wie die sportliche Ausgeglichenheit, Attraktivität für die Fans sowie Sicherheitsbelange und die Auswahl der konkreten Spieltermine" . Dabei nutze die DFL einen umfassenden Gestaltungsspielraum, so Blask.
Mit dieser Begründung erwägt die DFL, ab Januar 2012 gegen eine unerlaubte Nutzung der Spielpläne vorzugehen. Dabei gehe es ausschließlich um eine kommerzielle Nutzung der Spielpläne, die künftig nur mit Zustimmung der DFL möglich sein soll. Auf die redaktionellen Berichterstattungen im Fernsehen oder in Printmedien zielt die DFL ausdrücklich nicht ab. Zu elektronischen Medien und Apps macht die DFL in ihrer Ankündigung(öffnet im neuen Fenster) aber keine Aussage.
Die DFL zielt vor allem auf Anbieter von Sportwetten ab: Sollte der Sport bei der Ausgestaltung des Marktes der Sportwetten in Deutschland zu kurz kommen, will die DFL "Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Beteiligung des Profi-Fußballs an den Umsätzen dieses Marktes ergreifen" , so DFL-Chef Christian Seifert.