Prepaid-Handys: Telekom droht bei Nichtaufladung wieder mit Kündigung
Die Verbraucherzentrale bezeichnet(öffnet im neuen Fenster) die Schreiben von der Deutschen Telekom als "Friss-oder-stirb-Ankündigung". Betroffen sein sollen auch Kunden, die noch über ein Guthaben für die Prepaid-Karten verfügen. Eine Rechtsgrundlage oder eine Bestimmung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Verträge konnte die Verbraucherzentrale nicht entdecken.
Die Konsumentenschützer bitten Betroffene, sich über ein Kontaktformular(öffnet im neuen Fenster) an sie zu wenden. Ist eine Kündigung bereits ausgesprochen, so raten die Verbraucherschützer dazu, sich das verbliebene Guthaben auf jeden Fall auszahlen zu lassen.
Dazu sind die Mobilfunkbetreiber nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2009 verpflichtet. Ein Urteil des Landgerichts in Kiel hatte im April 2011 außerdem festgestellt, dass der Provider für die Auszahlung des Restguthabens keinerlei Gebühren verlangen darf. In diesem Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt. Offenbar sucht die schleswig-holsteinische Verbraucherzentrale nun Betroffene, um die Kündigungsandrohung ebenfalls richterlich prüfen zu lassen.
Die Deutsche Telekom hatte bereits im Oktober 2010 die "Ausbuchung" genannte Kündigung von Prepaid-Karten gegenüber Golem.de verteidigt: "Die Ausbuchung inaktiver Prepaid-Karten ist im Mobilfunkmarkt gängige Praxis".
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